Nach Raserfahrt in der Kirche gelandet
Ein Mann ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Er hatte einen Unfall mit drei Verletzten verursacht.
Von Stefan Hohler Meilen/Hombrechtikon – Der Unfall sorgte für Schlagzeilen, weil das Auto des damals 19-jährigen Schweizers in der reformierten Kirche Hombrechtikon gelandet war. Am 14. Februar 2009 war der Sanitärinstallateurlehrling mit seinem Nissan Primera auf der Oetwilerstrasse mindestens mit Tempo 102 km/h ins Dorf gerast. Dabei geriet er wegen einer Bodenwelle ins Schleudern, und das Auto schlitterte auf die Gegenseite. Dort prallte der Raser in einen korrekt entgegenkommenden Volvo. Durch die Kollision wurde der Unfallwagen herumgewirbelt. Er landete schliesslich in der rechten Säule des Vordaches der Kirche. Die Folgen waren fatal: Der Beifahrer, ein 20-jähriger Bauzeichnerlehrling, wurde lebensgefährlich verletzt. Der Lenker des Volvo wurde ebenfalls schwer verletzt, seine Mitfahrerin leicht. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Die Schulden abstottern Gestern stand der junge Mann vor dem Bezirksgericht Meilen. Verlegen und stockend gestand er, er habe sich aus Leichtsinn und Dummheit zu einem Geschwindigkeitsexzess hinreissen lassen. Er habe aus dem Unfall die Lehren gezogen und bereue die Tat zutiefst. Der Beschuldigte war nicht nur gerast, er hatte auch keinen Führerschein und war leicht angetrunken (0,7 Promille). Für Staatsanwalt Jürg Boll war das ein völlig verantwortungsloses Handeln. Er verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten für den nicht vorbestraften Mann. Der Verteidiger bat um 15 Monate. Er betonte, dass sein Mandant einen Schutzengel gehabt habe und die Verletzten glücklicherweise keine bleibenden Schäden davontrügen. Er sprach von einer masslosen Selbstüberschätzung, an deren Folgen sein Mandant noch lange tragen werde. So muss er von seinem Monatslohn von 3600 Franken jeweils 1000 Franken an seine Haftpflichtversicherung bezahlen. Diese hat ihm 10 Prozent der Heilungskosten von rund 270 000 Franken für den schwer verletzten Beifahrer auferlegt. Dazu kommen Gerichts- und Untersuchungskosten von 35 000 Franken. Das Gericht folgte dem Antrag von Boll. Es verurteilte den Beschuldigten wegen fahrlässiger Körperverletzung und grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, abzüglich 68 Tage U-Haft. Rücksichtslosigkeit und Selbstüberschätzung hätten zum Unfall geführt, bei dem es nur mit Glück keine Toten gegeben habe, sagte der Vorsitzende.
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