Gefahren des Internets, Teil 3«Na, Kleine?»
Viele Frauen erleben im Netz regelmässig sexuelle Belästigung. Die Instagram-Plattform Antiflirting 2 macht darauf aufmerksam.

Sie habe ein Bild von ihren Schuhen im Facebook-Flohmarkt gepostet, um diese zu verkaufen, und sei danach von seltsamen Nachrichten und Freundschaftsanfragen überhäuft worden, erzählt eine junge Frau im Freundeskreis. Eine andere hakt ein: Sie habe einen Bikini verkaufen wollen und sei von mehreren Männern nach Fotos gefragt worden, auf denen sie den Zweiteiler trage.
«Alles ist eine Dating-Plattform, wenn man verzweifelt genug ist.» Dieser Spruch hat sich auch auf der Instagram Plattform Antiflirting 2 verbreitet. Auf ihrem Account veröffentlichen die Gründerinnen übergriffige Nachrichten, die ihre Follower erhalten und die sie mit der Plattform geteilt haben.
Das Bedürfnis nach Gleichgesinnten und einem Sprachrohr ist gross. Die User und Userinnen berichten von belästigenden Nachrichten auf Facebook, Instagram, Tinder und sogar auf der interaktiven Sprachschule Tandem oder der Online-Secondhand-Plattform Kleiderkreisel.
Diskriminierung und übergriffige Nachrichten träfen online häufig Gruppen, die auch im echten Leben öfter mit Ausgrenzung und Gewalt konfrontiert seien, erklärt Josephine Ballon von der Beratungsstelle Hate Aid in einem Interview mit dem ZDF: «Da sehen wir vor allem aus der LGTBQ-Community sehr viele Fälle, wir sehen, dass Aktivist*innen angefeindet werden und dass es häufig Frauen betrifft.»
In einer vom amerikanischen Pew Research Center durchgeführten Studie wurden über 4000 Männer und Frauen nach ihren Erfahrungen mit Online-Belästigung befragt. 53 Prozent der Frauen gaben an, mindestens einmal ein unerwünschtes Foto fremder Genitalien erhalten zu haben.
In einer repräsentativen Studie der humanitären Organisation Plan International gaben fast 60 Prozent der 18- bis 24-jährigen Frauen an, schon mindestens einmal im Internet belästigt geworden zu sein. In Deutschland waren es sogar 70 Prozent der Befragten. Doch auch vor Minderjährigen machen die Übeltäter nicht halt.
Wer einer unter 16-jährigen Person ein sogenanntes Dick-Pic (ein Bild des eigenen männlichen Genitals) schickt, macht sich laut Schweizerischem Strafgesetzbuch (gemäss Art. 197, Abs. 1) der Pornografie schuldig und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe gebüsst. Wer derartige Fotos an Erwachsene verschickt, kann wegen sexueller Belästigung angezeigt werden (Art. 198 StGB).
Online ist es nach wie vor schwierig, die Täter zu fassen oder gegen diese vorzugehen. Deshalb sollte man seine Profile auf den sozialen Medien möglichst sicher gestalten und seine Inhalte nur mit Freunden teilen. Dies lässt sich auf Facebook beispielsweise in den Privatsphäre-Einstellungen festlegen.
Wird man trotzdem Opfer von Drohungen, Stalking oder sexueller Belästigung, sollte man sich mit der Polizei in Verbindung setzen. Dokumentieren Sie Interaktionen, behalten Sie aber niemals pornografische Inhalte Minderjähriger als Beweismaterial, Sie machen sich dadurch strafbar.
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