Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Leserfrage zum ArbeitsrechtMuss ich mit 80 Prozent an fünf Tagen arbeiten?

Teilzeitpensum bei Reinigungskraft: Ein Betrieb darf die Arbeit nicht in jedem Fall beliebig auf verschiedene Wochentage verteilen. Entscheidend ist die vertragliche Regelung.

Nach der «Unklarheitsregel» trägt diejenige Partei die Verantwortung, die eine Regelung nicht klar formuliert hat.