«Muss es zuerst tote Basler geben?»
Nach einem schweren Unfall mit Pferden am Karneval in Köln fordern Basler Tierschützer erneut, die Chaisen von der Basler Fasnacht zu verbannen.

Am Montagnachmittag stoppte der Rosenmontagzug des Kölner Karnevals kurzzeitig, weil Pferde einer Kutsche durchgingen. Der Kutscher, drei auf der Kutsche mitfahrende Menschen und ein Zuschauer wurden nach Polizeiangaben «leicht bis mittelschwer verletzt». Die Pferde waren einem Polizeisprecher zufolge kurz nach dem Zwischenfall wieder unter Kontrolle und wurden von einem Tierarzt versorgt.
Oliver Bieli, der die Kampagne «Für eine Basler Fasnacht ohne Tierleid» anführt, reagierte umgehend mit einem offenen Brief an das Basler Fasnachts-Comité. «Dieses Szenario kann in Basel bereits kommenden Montag ebenfalls eintreten», warnt er. In Deutschland seien die Strecken im Gegensatz zu Basel oftmals mit mobilen Zäunen gesichert. «Geht eine ‹Chaise› zum Beispiel auf dem Marktplatz durch, wie gerade eben in Köln, wären die Folgen fatal.»
Bieli schreibt im Brief, der Kutscher habe sich laut Augenzeugen voll in die Zügel gehängt, um die Pferde aufzuhalten. Doch er habe keine Chance gehabt. Die Pferde seien immer schneller geworden, «rasten in die Menschenmenge und stoppten erst da».
Der Tierschützer appelliert an das Fasnachts-Comité, für die Fasnacht 2018 umgehend den Einsatz von Pferdekutschen und den berittenen Vortrab zu untersagen. «Oder muss es zuerst verletzte oder gar tote Baslerinnen und Basler geben?»
Neue Bestimmungen, kein Verbot
Erst im Januar hatten das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und das Fasnachts-Comité entschieden, dass dem Einsatz der Pferde an der Fasnacht nichts im Wege steht. Man hatte sich darauf geeinigt, einige neue Bestimmungen einzuführen. So müssen dem Comité neu ein Ausbildungsnachweis und eine Fahrlizenz vorgelegt werden. Im Rahmen der neuen Deklarationspflicht müssen Angaben über den Kutscher und die eingesetzten Pferde gemacht werden.
An mindestens zehn Orten entlang der Route des Cortèges werden ausserdem spezielle Pausenzonen definiert. Mit stichprobenartigen medizinischen Checks soll zudem die Belastung der Tiere objektiv ermittelt werden. Die Resultate sollen anschliessend mit bereits bestehenden Untersuchungen verglichen werden.
In den vergangenen Jahren war es vermehrt zu öffentlicher Kritik und Diskussionen rund um den Einsatz von Pferden am Cortège der Basler Fasnacht gekommen. Gemäss heutigen Einschätzungen des Veterinäramtes und des Comités sollen Pferdekutschen und Vorreiter indes auch künftig erlaubt bleiben. Die neue Regeln gelten ab kommender Fasnacht, die vom 19. bis 21. Februar 2018 dauert.
afp/sda/amu
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