Muss der BKB-Bankratspräsident zurücktreten?
Die Finma rügt die Basler Kantonalbank wegen Kursmanipulation und zieht 2,64 Millionen Franken ein. Jetzt kommt Bankratspräsident Andreas Albrecht wegen Verletzung der Gewährspflicht unter Druck.

Am Donnerstagmorgen kurz vor Börsenöffnung veröffentlichte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein folgenschweres Communiqué: Die Basler Kantonalbank (BKB) hat gemäss der Finma während den Jahren 2009 bis 2012 den Kurs der BKB-Partizipationsscheine manipuliert. Die Finma spricht von einer «unzulässigen Marktmanipulation» und zieht den durch die Kursbeeinflussung erzielten Gewinn von 2,64 Millionen Franken ein.
Die BKB handelte also während rund drei Jahren mit eigenen Titeln, um die Bewertung des eigenen Unternehmens hoch zu halten – eine Strategie, die ins Jahr 2009 zurückgeht, als die BKB erstmals von den US-Steuerbehörden wegen ihrer Private Banking Filiale in Zürich unter Druck kam. Der Zürcher Ableger hatte unversteuerte Gelder von amerikanischen Kunden angenommen. Diese waren zuvor bei Schweizer Grossbanken abgesprungen, als die UBS Hunderte Datensätze von Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden lieferte. Rund 600 Millionen Franken amerikanische Kundengelder bunkerte die BKB zeitweise – bis die amerikanische Steuerbehörde IRS auf die BKB aufmerksam wurde.
Kurs künstlich gestützt
Eine Anklage amerikanischen Behörden stand im Raum und die BKB-Führung fürchtete, dass Kunden massiv Gelder abziehen – es drohte ein Kurssturz der Partizipationsscheine ins Bodenlose. Die BKB-Führung mit dem ehemaligen CEO Hans Rudolf Matter und Bankratspräsident Andreas Albrecht entschied sich, im grossen Stil eigene Titel zu kaufen. So wurde der Handel mit eigenen Titeln über Jahre sukzessive ausgebaut: Allein im Jahr 2011 kaufte die BKB eigene Partizipationsscheine im Umfang von 83 Millionen Franken. Im Verlauf des Jahres 2012 stieg der Bestand von 885 '935 auf 1,73 Millionen Stück, was einer Verdoppelung entspricht.
Die BKB stützte durch ihren Handel den Kurs der Partizipationsscheine, und das in einem Ausmass, das die Finma zum Schluss kommen lässt, dass eine aufsichtsrechtliche Verletzung der Marktverhaltensregeln und damit eine Marktmanipulation vorlag. Damit rügt die Finma die BKB zum zweiten Mal innert nur weniger Monate: Nach dem Abgang von BKB-CEO Hans Rudolf Matterrund um den ASE-Skandal rüffelte die Finma die BKB Anfang Mai dieses Jahres. Die Finma hatte im Zuge ihres Verfahrens Mängel bei der BKB-Führung festgestellt und schlug einen unmissverständlichen Ton an: Die Bank habe die gesetzlichen Organisations- und Gewährspflichten «schwer verletzt».
Gleicher Wortlaut wie bei Matter – Albrecht unter Druck
Matter betonte stets, dass sein Rücktritt freiwillig und nicht auf Druck von aussen erfolgt sei. An der Freiwilligkeit des Rücktritts kamen schnell Zweifel auf. Vielmehr wurde vermutet, dass Matter zurücktreten musste, weil die Finma gegen ihn ein Verfahren hätte anstrengen müssen, wenn er als CEO Gewährsträger der Bank geblieben wäre.
Ein Blick in die Medienmitteilung der Finma zur Kursmanipulation durch die BKB zeigt, dass auch im aktuellen Fall der selbe Wortlaut wie bei der ASE-Affäre verwendet wurde. So schreibt die Finma, dass die BKB die «aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten schwer verletzte und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstiess». Damit könnte Albrecht das gleiche Schicksal wie Matter ereilen: Um einem möglichen Verfahren durch die Finma zuvorzukommen, müsste Andreas Albrecht wie sein ehemaliger CEO Hans Rudolf Matter als Verwaltungsratspräsident der BKB zurücktreten.
Gelohnt hat sich die Strategie mit dem Zukauf von eigenen Titeln für die BKB indes nicht: Den kurzzeitig erwirtschafteten Gewinn zieht die Finma ein. Der Kurssturz der Partizipationsscheine wurde letztlich auch nur hinausgezögert. Von einst 145 Franken pro Partizipationsschein sank der Kurs um 50 Prozent auf heute morgen 73 Franken. Die BKB gab indes bekannt, dass sie die Rüge der Finma akzeptiere.
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