Muslime wollen Bundesgeld zum Schutz ihrer Moscheen
Nach den Juden beantragen weitere Minderheiten Finanzhilfe vom Bund. «Die Bedrohungslage ist real», heisst es beim islamischen Dachverein.

Zum ersten Mal überhaupt sollen bedrohte Minderheiten Bundesgelder erhalten, um sich gegen terroristische Bedrohungen zu schützen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Wenn alles nach Plan läuft, sollen bereits 2020 erste Subventionen für private Sicherheitsvorkehrungen betroffener Minderheiten fliessen.
Der Auslöser ist die jüdische Gemeinschaft. Seit Jahrzehnten muss sie ihre Synagogen, Schulen und Altersheime auf eigene Kosten gegen mögliche Terrorangriffe schützen. Laut Schätzungen des Israelitischen Gemeindebundes kostet das pro Jahr sechs bis sieben Millionen Franken. Immer wieder baten die Juden den Staat um Mithilfe, doch vergeblich. Noch Ende 2016 kam der Bund in einem Bericht zum Schluss, für eine Finanzhilfe gebe es «weder eine Verfassungs- noch eine Rechtsgrundlage». Zudem insinuierte der Bericht, die Juden seien reich genug, selber für ihre Sicherheit aufzukommen.
Der Bericht und vor allem die antisemitischen Klischees, die er bediente, löste viel Kritik aus. Yvonne Feri und Daniel Jositsch (beide SP) reichten parlamentarische Vorstösse ein, die einen politischen Prozess in Gang setzten. Dieser mündet nun in den Erlass einer speziellen Verordnung. Dafür haben die Bundesjuristen inzwischen im Strafgesetzbuch doch noch einen Paragrafen gefunden, der sich – mit etwas gutem Willen – als Rechtsgrundlage heranziehen lässt.
Dabei geht längst nicht mehr nur um jüdische Einrichtungen. «Der Bund kann nicht eine Sondergesetz für eine Minderheit erlassen», sagt Marc Schinzel vom Bundesamt für Justiz. Laut der Verordnung könnten auch andere Minderheiten Ansprüche anmelden, etwa Muslime, Fahrende oder Homosexuelle. Diese Gruppierungen können sich «jedoch nicht einfach beim Bund melden, um Geld zu erhalten», sagt André Duvillard, der Delegierte des Bundesrats für den Sicherheitsverbund Schweiz.
Voraussetzung ist laut Verordnung, dass die betroffene Minderheit «ein besonderes Schutzbedürfnis» aufweist. Wer ein solches hat und wer nicht, soll durch die Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen bestimmt werden, sagt Duvillard. «Derzeit erfüllen zwei Minderheiten die Voraussetzung: die jüdische und die muslimische Gemeinschaft».
Kommt ein Spezialgesetz?
Tatsächlich verlangen auch islamische Organisationen Bundeshilfe. «Die Bedrohungslage für die muslimische Minderheit ist real», sagt Pascal Gemperli, Sprecher der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS). «Sobald die Verordnung in Kraft ist, werden muslimische Organisationen sicher Unterstützung für Sicherheitsvorkehrungen beantragen.»
Die Geldmittel, die der Bundesrat zur Verfügung stellt, sind vorderhand auf 500'000 Franken pro Jahr beschränkt. Zudem erwartet er von den Kantonen mindestens gleich hohe Beiträge. Gleichzeitig will die Landesregierung bis Ende 2020 abklären, ob sich der Bund noch stärker für den Minderheitenschutz engagieren soll.
Das wäre gestützt auf die heutige Rechtslage aber definitiv nicht möglich. «Der Verordnungsentwurf reizt die rechtlichen Möglichkeiten voll aus», sagt Schinzel. «Für allfällige weitergehende Massnahmen des Bundes zum Schutz von Minderheiten bräuchte es ein eigenes Gesetz und wohl auch eine Verfassungsänderung.»
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