Steuerbefreiungsabkommen aufgehobenMonsanto muss Kanton Waadt 34 Millionen Franken zurückzahlen
Das Bundesgericht hat das Steuerbefreiungsabkommen zwischen Monsanto und Waadt aufgehoben. Der Agrochemiekonzern ist zu einer Rückzahlung sämtlicher Steuern von zehn Jahren verurteilt worden.

Das Bundesgericht hat den Agrochemiekonzern Monsanto zur Rückzahlung sämtlicher Steuern verurteilt, die dank einer Vereinbarung mit dem Waadtländer Fiskus bei seiner Ankunft in Morges im Jahr 2004 erlassen worden waren. Dies entspricht zehn Jahren nicht erhobener Steuern, insgesamt rund 34 Millionen Franken für den Zeitraum 2005 bis 2014.
Die Steuervereinbarung zwischen dem Kanton Waadt und dem früheren amerikanischen Unternehmen, das auf landwirtschaftliche Biotechnologie, Saatgut und Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) spezialisiert ist, sah vor, dass das Unternehmen während der ersten zehn Jahre seiner Tätigkeit im Kanton keine Steuern zahlen musste. Die Bedingung lautete allerdings, dass Monsanto nach Ablauf der Steuerbefreiung («Claw-back»-Klausel) noch zehn Jahre lang, sprich bis 2024, in der Waadt bleiben muss.
2018 wurde das US-Unternehmen jedoch vom deutschen Bayer-Konzern aufgekauft. Kurz darauf wurde angekündigt, dass der Standort in Morges 2020 geschlossen und dessen Aktivitäten an den Bayer-Hauptsitz in Basel verlagert würden.
Nach der Ankündigung dieses Weggangs hatte die Waadtländer Regierung Monsanto mitgeteilt, dass der Vertrag über die Steuervereinbarung nicht eingehalten worden sei. Der Staatsrat hatte daraufhin erklärt, die sogenannte «Claw-back»-Klausel durchsetzen zu wollen, also die Rückzahlung der zehn Jahre Steuerbefreiung.
Das multinationale Unternehmen legte beim Kantonsgericht Berufung ein und erhielt teilweise Recht. Das Gericht befand, dass die Steuerrückerstattung für den Zeitraum 2005 bis 2010 zu lange zurücklag und dass sie nach zehn Jahren verjährt war. Der Kanton Waadt konterte mit einer Beschwerde beim Bundesgericht, das ihm am Dienstag Recht gab.
Die Waadtländer Grünen reagierten in einer Pressemitteilung vom Dienstag erfreut auf den Entscheid des Bundesgerichts. Die Partei kündigte an, sich im Parlament dafür einsetzen zu wollen, dass «dieser ausserordentliche Ertrag von 34 Millionen Franken nicht einfach vom laufenden Staatshaushalt absorbiert wird, sondern in die nachhaltige Landwirtschaft fliesst». Die Grünen werden sich auch für eine Änderung des Waadtländer Steuergesetzes einsetzen, das diese Art von Steuerbefreiung immer noch zulässt.
SDA/sep
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