Mörgeli reicht Beschwerde gegen Aeppli ein
SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wehrt sich weiter wegen seiner Entlassung. Mit einer Aufsichtsbeschwerde will er nun gegen Regierungsrätin Regine Aeppli vorgehen.
Nationalrat Christoph Mörgeli setzt sich weiter gegen seinen Rauswurf als Leiter des Medizinhistorischen Museums der Universität Zürich zur Wehr. Sein Rechtsvertreter hat am Freitag eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Zürcher Regierungsrätin Regine Aeppli eingereicht.
Mörgelis Anwalt Manfred Küng bestätigte eine entsprechende Meldung des «Regionaljournals Zürich-Schaffhausen» von Schweizer Radio und Fernsehen. Die Aufsichtsbeschwerde ist an den Regierungsrat gerichtet.
Aufhebung der Immunität gefordert
Konkret fordert Mörgeli, dass die Regierung dem Kantonsrat beantragt, die Immunität von Bildungsdirektorin Aeppli (SP) aufzuheben. Damit soll der Weg frei werden für ein Strafverfahren wegen Amtsanmassung und Amtsmissbrauch, sagte Küng.
Die Regierungsrätin hat laut Küng die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns missachtet. So habe Aeppli das Ausstandsbegehren Mörgelis gegen Uni-Rektor Andreas Fischer abgewiesen, obwohl gar nicht sie, sondern der Universitätsrat zuständig gewesen sei. Auch habe sie zu dieser Angelegenheit keinen Akteneintrag erstellt.
«Ungenügende Leistungen»
Christoph Mörgeli war im September von der Universität Zürich entlassen worden. Als Kündigungsgründe wurden ungenügende Leistungen und illoyales Verhalten genannt.
Mörgeli selbst sieht sich als Opfer eines politischen Komplotts und kämpft mit juristischen Mitteln gegen die Kündigung. Nebst einem Rekurs reichte er Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein. Dieses hat die Beschwerde zwischenzeitlich abgewiesen.
Daneben hat sich Mörgeli Mitte November als Rektor der Universität Zürich beworben. Er ist überzeugt, dass er für die Nachfolge des 2014 zurücktretenden Rektors Andreas Fischer geeignet ist.
«Steilpass »für Aufsichtsbeschwerde
Am 26. November hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass Aeppli fälschlicherweise über ein Ausstandsbegehren von Mörgeli gegen Universitätsrektor Andreas Fischer entschied, obwohl sie nicht dafür zuständig gewesen sei. Der Anwalt Mörgelis sagte bereits damals, dies sein ein Steilpass für eine Aufsichtsbeschwerde.
SDA/mw
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