Modellauto-Akku verursachte 12-Millionen-Brand in Steckborn
Die Anklage wirft einem Ehepaar nun vor, es hätte von der Brandgefahr von Lithium-Polymer-Akkus wissen müssen.

In einer auf zwei Tage angesetzten Verhandlung muss das Bezirksgericht Frauenfeld entscheiden, ob das Feuer, das im Dezember 2015 in Steckborn sechs Häuser zerstörte, durch Fahrlässigkeit verursacht wurde. Angeklagt ist ein Ehepaar.
Am Montagmorgen begann die Verhandlung mit der Befragung des 48-jährigen Mannes und der 47-jährigen Frau. Wie die anderen Bewohner der sechs Häuser in Steckborn hatten sie beim Feuer ihr Hab und Gut verloren und mussten von der Feuerwehr gerettet werden.
Akku unbeaufsichtigt geladen
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, unbeaufsichtigt einen Lithium-Polymer-Akku aufgeladen zu haben, wie er im Modellbau verwendet wird. In der Nacht kam es zu einer Überladung, dann zu einer Überhitzung und schliesslich zum Brand, der einen Schaden von rund 12 Millionen Franken verursachte.
In der Befragung bestätigte das Ehepaar in wesentlichen Punkten den Ablauf, wie ihn die Anklage zusammengetragen hatte: Der Mann erhielt von einem Bekannten ein Modellauto samt Ladegerät. Er nahm die Batterie aus dem Auto, um sie aufzuladen.
Zuerst befand sich das Ladegerät samt Akku in der Küche, dann räumte es die Frau weg und schloss es in einem Ankleidezimmer wieder an den Strom an. Dort brach später der Brand aus.
Wie andere Ladegeräte
Der niederländisch sprechende Ehemann erklärte vor Gericht, die Gefahren von Lithium-Polymer-Akkus seien ihm nicht bekannt. Er habe das Gerät benutzt wie andere Ladegeräte auch, etwa wie dasjenige für das Telefon. Er glaube nicht, etwas falsch gemacht zu haben. Von Warnhinweisen habe er nichts gewusst.
Die Frau erklärte, sie habe sich keine Gedanken über mögliche Gefahren gemacht. Es sei um ein «Spielzeugauto» gegangen. Ihr Mann könne schlecht lesen. «Auf Deutsch gar nicht», sagte sie.
Der Staatsanwalt stellte in seinem Vortrag fest, der Mann habe eine Gefahr geschaffen, in dem er das Modellauto samt Akku in die Wohnung gebracht habe. Es gebe in den Medien immer wieder Meldungen über die damit verbundenen Gefahren. So werde beispielsweise vor Flugreisen auf die Explosionsgefahr von aufladbaren Batterien hingewiesen.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung
Auf dem Akku seien Warnhinweise aufgedruckt, die sogar noch nach dem Brand lesbar gewesen seien. Dort stehe unter anderem, dass der Akku nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfe, wenn das Ladegerät an den Strom angeschlossen sei.
Um die Gefahren zu kennen, seien keine individuellen Kenntnisse oder Fähigkeiten notwendig, folgerte der Staatsanwalt. Dafür genüge die allgemeine Lebenserfahrung. Ähnlich argumentierten die Rechtsvertreter der insgesamt 22 Privatkläger. Es sei ein spezieller Akku gewesen, der normalerweise in einer feuerfesten Tasche aufbewahrt werde. Das Ehepaar habe es an pflichtgemässer Umsicht damit vermissen lassen und hätte die Folgen voraussehen müssen.
Bedingte Geldstrafen
Der Staatsanwalt forderte für den Mann wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 600 Franken. Für die Frau verlangte er für den gleichen Tatbestand ebenfalls eine bedingte Geldstrafe: 10 Tagessätze à 30 Franken und eine Busse von 300 Franken.
Die Anklage liess zu ihren Anträgen eine Alternative nach Artikel 54 des Strafgesetzbuchs offen: Danach ist es möglich, auf eine Bestrafung zu verzichten, wenn die Täter von den unmittelbaren Folgen einer Tat so schwer betroffen sind, dass eine Strafe unangemessen wäre.
Die Verhandlung wird am Dienstag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.
SDA/oli
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