Mit Fussfesseln Stalker überwachen
Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat über die geplanten Gesetzesänderungen zum Schutz von Personen informiert, denen Gewalt oder Belästigung droht.
Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Künftig sollen Stalker verpflichtet werden können, elektronische Fussfesseln zu tragen. Allerdings würde nicht in Echtzeit überprüft, ob sie Kontaktverbote einhalten.
Der Bundesrat hat heute entsprechende Änderungen im Zivil- und Strafrecht zuhanden des Parlaments verabschiedet. Nach Kritik in der Vernehmlassung hat er die Vorlage in mehreren Punkten angepasst.
Bewegungen aufzeichnen
Heute können Gerichte bei Drohungen oder Stalking ein Rayon- oder Kontaktverbot verhängen. Künftig sollen sie auch anordnen können, dass der Stalker eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband trägt.
Damit kann aufgezeichnet werden, wo er sich aufhält. Das soll den Stalker oder die Stalkerin dazu bringen, sich an das Verbot zu halten. Hält er oder sie sich nicht daran, können die Aufzeichnungen in einem Verfahren als Beweis verwendet werden.
Kein Eingreifen bei Missachtung
Im Vernehmlassungsentwurf schlug der Bundesrat eine laufende Überwachung in Echtzeit vor. Davon sieht er nun ab: Die Daten sollen nur nachträglich ausgewertet werden. Er trage damit den geäusserten Bedenken Rechnung, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Für die gewählte Lösung würden erheblich weniger personelle und finanzielle Ressourcen benötigt.
Der Preis dafür sei, dass ein Täter, der sich einer gerichtlichen Anordnung widersetzen wolle, nicht daran gehindert werden könne, räumt der Bundesrat ein. Die Behörden können also nicht intervenieren, um das Opfer zu schützen. Der Bundesrat zeigt sich aber überzeugt, dass auch mit der nachträglichen Auswertung der Opferschutz massgeblich gestärkt wird.
Höchstens sechs Monate
Weiter hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Dauer der Massnahme verkürzt: Eine elektronische Fussfessel soll für eine Dauer von höchstens jeweils sechs statt zwölf Monaten angeordnet werden können. Die Massnahme kann danach verlängert werden.
Weiter soll im Gesetz verankert werden, dass die aufgezeichneten Daten spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Massnahme gelöscht werden müssen. Eine elektronische Überwachung würde nur auf Antrag des Opfers angeordnet. Für dieses ist die Massnahme mit keinen Kosten verbunden.
Keine Kosten für das Opfer
Der Bundesrat will auch die prozessualen Hürden im Zivilrecht senken. Dem Opfer sollen keine Gerichtskosten mehr auferlegt werden, wenn es das Gericht wegen Gewalt, Drohungen oder Stalking anruft.
Weiter soll das Gericht seinen Entscheid künftig allen zuständigen Stellen mitteilen, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung oder zum Schutz des Opfers notwendig erscheint. Auch die Bestimmungen dazu hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung angepasst.
Entscheid nicht mehr beim Opfer
Im Strafrecht will der Bundesrat Opfer häuslicher Gewalt entlasten: Künftig soll es nicht mehr allein von der Willensäusserung des Opfers abhängen, ob das Strafverfahren fortgeführt wird oder nicht. Vielmehr sollen die Strafbehörden für den Entscheid verantwortlich sein.
Damit will der Bundesrat der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Opfer von den Tätern unter Druck gesetzt werden. Verfahren sollen nur noch dann sistiert werden können, wenn das zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der Situation des Opfers beiträgt.
Die Vernehmlassungsvorlage enthielt einen beispielhaften Katalog von Kriterien, die in die Interessenabwägung einfliessen sollten. Weil dieser auf Kritik stiess, hat der Bundesrat nun darauf verzichtet.
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