Mindestens 250 Franken Ausbildungszulage ab 2009
Das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen wurde vom Regierungsrat Baselland verabschiedet. Es sieht Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken vor.
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich positiv aufgenommen. Das Einführungsgesetz soll zusammen mit der eidgenössischen Gesetzgebung auf den 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden.
Damit gelten im Kanton Basel-Landschaft ab 2009 Mindestansätze von 200 Franken für Kinderzulagen und 250 Franken für Ausbildungszulagen. Die Mindesthöhe der Ausbildungszulagen wird von 220 auf 250 Franken angepasst. Der Kanton übernimmt also die Mindestansätze des Bundes und verzichtet auf die Aufnahme von gesetzlichen Geburts- und Adoptionszulagen. Die Regelungen über die Organisation von Familienausgleichskassen und die Finanzierung der Familienzulagen wurden weitgehend beibehalten.
Im Sinne des Solidaritätsprinzips wird zwischen den Familienausgleichskassen auch weiterhin ein Lastenausgleich durchgeführt, was beim Kanton Basel-Stadt nicht der Fall ist. Die Gesetze der Kantone Baselland und Basel-Stadt werden somit nach wie vor Unterschiede aufweisen.
Der Landrat muss dem Einführungsgesetz über die Familienzulagen noch zustimmen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch