Milde Strafen für Schläger von Kreuzlingen
Die Täter, die vor vier Jahren zwei Männer brutal zusammenschlugen, erhalten ihre Strafe: Einer kommt für sechs Monate hinter Gitter, der andere muss nicht ins Gefängnis, wenn er sich bewährt.

Im Prozess gegen die beiden Schweizer, die im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zwei Männer zusammenschlugen, hat das Bezirksgericht Kreuzlingen bedingte und teilbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft zieht das Urteil weiter.
Ein 24-jähriger Maurer kommt wegen versuchter schwerer Körperverletzung für sechs Monate hinter Gitter. Die Reststrafe von 24 Monaten wurde mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesprochen. Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wurde der Angeschuldigte freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte für den 24-Jährigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert.
Nur bedingte Freiheitsstrafe
Gegen den heute 22-jährigen Mittäter verhängte das Bezirksgericht eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Auch hier liegt das Strafmass unter dem Antrag des Staatsanwalts, der eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert hatte; davon sollte der 22-Jährige sechs Monate absitzen.
Der Verteidiger des 24-Jährigen hatte eine mildere Verurteilung von 22 Monaten bedingt wegen versuchter schwerer Körperverletzung gefordert. Der Anwalt des 22-Jährigen hatte für seinen Mandanten eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken beantragt.
Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen
Die Art und Intensität, mit welcher die Täter auf ihre Opfer eingeschlagen und eingetreten hätten, sei verwerflich, begründete das Gericht seine Urteile. Aufgrund der Videoaufnahmen, mit welchen die Täter identifiziert wurden, handle es sich um einen einzigartigen Fall.
Die Tat sei nicht geplant gewesen. Den Angeschuldigten habe kein direkter Vorsatz nachgewiesen werden können. Auch der Tötungsvorsatz sei nicht bewiesen. Die Anträge der Staatsanwaltschaft seien viel zu hoch gewesen.
Eines der Opfer erhält von den Tätern Schadenersatz von je 300 Franken sowie Genugtuung von je 200 Franken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mit Fahndungsvideo überführt
In der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2009 hatten die drei jungen Männer im Bahnhof Kreuzlingen auf zwei wehrlose Passanten eingeschlagen. Eines der Opfer wurde leicht verletzt, das andere erlitt eine Gehirnerschütterung und Prellungen.
Die Täter waren damals 18 bis 20 Jahre alt; sie wurden mithilfe eines Videos der Überwachungskamera beim Bahnhof Kreuzlingen identifiziert. Bereits wenige Stunden nach dessen Veröffentlichung gingen mehrere Dutzend Meldungen ein.
Die Thurgauer Kantonspolizei veröffentlichte zum ersten Mal eine Videosequenz aus einer Überwachungskamera, bislang hatte sie nur Standbilder öffentlich gemacht.
Im Rahmen des Prozesses kritisierte einer der Verteidiger die Staatsanwaltschaft und die Polizei: Durch die Veröffentlichung der Bilder der Überwachungskamera im Internet würden die Täter lebenslänglich an den Pranger gestellt. Sie hätten auch mit einem Standbild ausfindig gemacht werden können.
Einer der Täter ist bereits rechtskräftig verurteilt. Im August 2012 wurde er von der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl wegen Angriffs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
SDA/kle/mw
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