Migros darf die M-Watch weiterhin verkaufen
Das Handelsgericht Zürich hat den vom Uhrenhersteller Mondaine beantragten Verkaufsstopp abgelehnt. Beide Firmen wollen das exklusive Verkaufsrecht.
Seit vergangenem Jahr kämpfen der Uhrenhersteller Mondaine und der orange Riese über die Markenrechte der M-Watch. Beide wollen die Uhren exklusiv verkaufen können.
Im August 2010 entschied das Handelsgericht gegen die Migros, die Mondaine den Verkauf von M-Watch-Uhren übers Internet und andere Verkaufskanäle untersagen wollte. Nun hat die Migros einen Teilerfolg erzielt. Der definitive Entscheid im Markenprozess steht jedoch erst noch an.
Streit um Markenrechte
Hintergrund der Gerichtsverhandlung um die Marke M-Watch ist ein Streit zwischen Mondaine und der Migros. Die Mondaine-Gruppe behauptet, der Grossverteiler habe hinter ihrem Rücken und trotz Eintrag im Eidgenössischen Markenregister die Markenrechte für die M-Watch für sich geltend machen wollen.
Die Migros dagegen sieht es gerade umgekehrt: Sie beansprucht die Marke für sich und argumentiert unter anderem damit, dass die ersten M-Watch-Modelle mit dem typischen Migros-M beschriftet gewesen seien.
SDA/pbe
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