Messerstecher von Interlaken soll sieben Jahre ins Gefängnis
Der Kosovare, der 2011 einen Berner SVP-Grossratskandidaten mit einem Messer verletzte, steht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert für die «versuchte vorsätzliche Tötung» eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Im Prozess gegen den Messerstecher von Interlaken fordert die Staatsanwaltschaft eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Das gab Staatsanwältin Carol Bützer heute vor dem Regionalgericht Oberland bekannt.
Der Angeklagte, ein 32-jähriger Kosovare, «nahm den Tod seines Opfers nicht nur in Kauf, er handelte mit direktem Vorsatz», sagte Bützer. Er habe davon ausgehen müssen, dass die massive Stichverletzung sehr wahrscheinlich zum Tod des Opfers führen werde.
Hätte er den Gegner nur verletzen wollen, hätte er eine andere Körperstelle anvisiert, machte Bützer geltend – der Angeklagte aber habe die verletzlichste Stelle des Körpers am Hals als Ziel gehabt. «Er stach ohne Vorwarnung zu, zielstrebig und kräftig», sagte Bützer. Das Messer sei «zwar nicht sehr lang, aber sehr scharf» gewesen. Zugute halten könne man dem Angeklagten lediglich, dass er nur einmal zugestochen habe.
Gemäss Anklageschrift fügte der Kosovare dem Schwinger und ehemaligen SVP-Grossratskandidaten am Hals eine gut 5 cm tiefe und mindestens 8 cm lange Stich- und Schnittverletzung zu. Sie befand sich «in unmittelbarer Nähe der rechten Halsschlagader». Wäre diese getroffen worden, wäre das Opfer laut Anklageschrift innert Minuten verblutet.
Keine Notwehr
Dass der Angeklagte seinen Bruder beschützen wollte, sei im übrigen eine reine Schutzbehauptung. Der Bruder sei zwar in das Wortgefecht mit zwei Schweizern verwickelt, aber gar nicht in Gefahr gewesen, das nachmalige Opfer habe ihm bloss – absichtlich oder nicht – ein wenig Bier aufs T-Shirt geschüttet.
Doch dies habe der Angeklagte als Beleidigung empfunden, sagte Bützer – und deshalb habe er das Messer gezückt und zugestochen. Dabei habe er sein Opfer lebensgefährlich verletzt. Der Mann habe nur überlebt, weil sein Kollege ihn schnell in den Notfall fuhr und weil das Spital in der Nähe des Tatorts lag.
Der Tat sei bloss eine «heftige Diskussion» vorausgegangen, kein richtiger Streit, unterstrich Bützer. Schuldmindernde Gründe könne sie nicht erkennen; so sei der hohe Alkoholpegel des Angeklagten kein solcher Grund, denn er sei sich das Trinken zu jener Zeit gewohnt gewesen und habe auf Zeugen auch nicht betrunken gewirkt.
Der Angeklagte hatte im August 2011 einen Schwinger und ehemaligen SVP-Grossratskandidaten mit einem Messer am Hals und an der linken Hand verletzt. Die SVP thematisierte die Tat danach mit dem Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf».
Opfer: Attacke «unentschuldbar»
Die Folgen des Angriffs spüre er noch heute, sagte das Opfer der Messerattacke heute vor Gericht. So schneide er sich beim Rasieren regelmässig in die Narbe am Hals. Drei Finger seien zudem in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, weil die Sehnen der linken Hand durchgeschnitten worden seien. Die Faust könne er nicht mehr machen.
Drei Monate sei er arbeitsunfähig gewesen, berichtete der Mann. Psychisch gehe es ihm heute relativ gut. «Aber ich sitze seither immer mit dem Rücken gegen die Wand.» Zudem leide die Familie unter dem Vorgefallenen. Die Kinder getrauten sich am Abend nicht mehr die Haustür zu öffnen.
SDA/mer
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