Messerstecher von Interlaken soll nur vier Jahre ins Gefängnis
Weil er 2011 einen Berner SVP-Grossratskandidaten mit einem Messer verletzte, wurde ein Mann 2012 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Im Berufungsprozess fordert sein Verteidiger nun eine Reduktion der Strafe.

Am Berufungsprozess um die sogenannte Messerattacke von Interlaken am Berner Obergericht hat der Verteidiger des Täters gefordert, die Freiheitsstrafe von sieben auf vier Jahre zu reduzieren. Bei der Tat handle es sich um einen Notwehrhilfeexzess.
Der heute 33-jährige Kosovare habe geglaubt, seinem Bruder helfen zu müssen. Er sei davon ausgegangen, dass einer der beiden Schweizer, mit denen sich die beiden Kosovaren ein Wortgefecht lieferten, auf seinen Bruder losgehe.
Der Schweizer schüttete dann aber auf der Gartenterrasse eines Restaurants in Interlaken lediglich einen Rest Bier in Richtung Bruder. Die Tat fand im Sommer 2011 statt.
Verteidiger: Lediglich Eventualvorsatz
Beim einmaligen Messerstich in den Hals des damals 45-jährigen Schweizers habe der Kosovare den Tod des Schweizers lediglich in Kauf genommen. Damit handle es sich nicht um einen direkten Vorsatz, wie dies das erstinstanzliche Gericht in seinem Urteil im Oktober 2012 festhielt, sondern um einen Eventualvorsatz.
Verteidiger Lukas Bürge sagte weiter, das Regionalgericht Berner Oberland in Thun habe vor einem Jahr die enthemmende Wirkung des Alkohols zu wenig berücksichtigt.
Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Markus Schmutz forderte vor dem Obergericht, das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich zu bestätigen. Der geltend gemachte Notwehrhilfeexzess dürfe das Obergericht gar nicht beurteilen, weil sich die Berufung des Täters nur auf das Strafmass beziehe.
Opfer ist Ex-Schwinger
Es habe sich beim Messerstich durchaus um eine Tat mit direktem Vorsatz gehandelt, auch wenn die Tötung nur «das sekundäre Ziel war», so Ankläger Schmutz. Der Täter sei nicht betrunken gewesen.
Am 5. Oktober 2012 hatte das Regionalgericht Berner Oberland den 33-jährigen Kosovaren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren unbedingt verurteilt. Beim Opfer handelt es sich um einen ehemaligen Schwinger und SVP-Grossratskandidaten aus dem Berner Oberland.
SDA/kpn
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