Menschenrechtsorganisationen: Bundesrat fehlt es an Mut
Die Schweiz sichert dem UNO-Menschenrechtsrat zahlreiche Verbesserungen zu. Allerdings: Eine unabhängige Stelle für Klagen gegen polizeilichen Amtsmissbrauch will der Bundesrat nicht einrichten.

Der UNO-Menschenrechtsrat hat in Genf den periodischen Bericht der Schweiz angenommen. NGOs kritisieren die Schweiz unter anderem dafür, dass sie keine unabhängige Stelle für Klagen gegen polizeilichen Amtsmissbrauch schaffen will.
Ende Oktober letzten Jahres hatte die Schweiz im Rahmen ihrer zweiten universellen periodischen Überprüfung (UPR) von 80 Staaten Empfehlungen dazu erhalten, wie sie die Menschenrechte besser umsetzen kann. 50 Empfehlungen hat sie angenommen und vier abgelehnt.
Kantone konsultiert
Zu den restlichen 86 Empfehlungen konnte sie damals allerdings noch nicht Stellung nehmen, da sie erst die Kantone konsultieren musste. Nun hat sich die Schweizer Delegation in Genf auch zu diesen offen gelassenen Themen geäussert.
Insgesamt nimmt sie 99 Empfehlungen an und lehnt 41 ab. Unter anderem sichert sie zu, die UNO-Konventionen über die Rechte von behinderten Menschen und zum Schutz vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren oder die Anstrengungen zur Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Ausländerfeindlichkeit zu intensivieren.
Zurückgewiesen hat sie beispielsweise den Beitritt zum ersten Fakultativprotokoll zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dieses sieht die Individualbeschwerde von Betroffenen vor.
Keine Definition von Folter
Die Koalition der 47 Menschenrechtsorganisationen in der Schweiz zeigt sich zufrieden mit der breiten Konsultation der betroffenen Kreise. Die Tatsache, dass die Kantone einbezogen worden sei, stimme optimistisch für die Umsetzung der Empfehlungen, sagte Alex Sutter von humanrights.ch.
Die NGOs übten allerdings auch Kritik – unter anderem an der Weigerung der Schweiz, unabhängige Stellen für polizeilichen Amtsmissbrauch zu schaffen, eine Definition von Folter ins Strafgesetzbuch aufzunehmen oder Minderjährige in Gefängnissen konsequent von Erwachsenen zu trennen.
Nächster Bericht 2016
«Wir bedauern, dass zahlreiche Empfehlungen, die in allgemeiner Form Fragen in Zusammenhang mit Diskriminierung betrafen, zurückgewiesen wurden», sagte Alain Bovard von der Schweizer Sektion von Amnesty International.
Die NGOs stellen fest, dass praktisch alle Empfehlungen, die Gesetzesänderungen zur Folge gehabt hätten, abgewiesen wurden. Sie werten dies als Zeichen dafür, dass es dem Bundesrat an Mut fehle.
Der nächste Bericht der Schweiz ist für 2016 vorgesehen. Der UNO-Menschenrechtsrat wurde 2006 gegründet. Seither gibt es auch die periodischen Überprüfungen. Die 192 UNO-Mitgliedstaaten müssen alle vier Jahre einen Bericht vorlegen. Die Schweiz präsentierte ihren ersten Bericht im Jahr 2008.
SDA/mw
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch