Mehr Transparenz für Mieter oder «Vermieterhölle»?
Nach einer Redeschlacht setzt sich die Linke durch: Die Formularpflicht-Initiative wird knapp zur Annahme empfohlen.

Die Formularpflicht-Initiative des Mieterverbandes hat am Mittwoch den baselstädtischen Grossen Rat gespalten. Eine knappe linke Parlamentsmehrheit unterstützte mit der Regierung das Anliegen, dies mit 46 gegen 44 Stimmen.
Die Initiative «Ja zu bezahlbaren Neumieten» des Mieterverbandes löste im Parlamentsplenum eine Redeschlacht vor allem unter Juristen der Fraktionen aus. Schliesslich wurde das Begehren mit zwei Stimmen Differenz und einer Enthaltung zur Annahme empfohlen. Den Ausschlag dazu gaben die bei den Bürgerlichen zahlreicheren Abwesenden.
Die Ratsrechte erachtet die Einführung einer Formularpflicht bei der Anfangsmiete nicht als zielführend. Der Anfangsmietzins sei bereits anfechtbar, und Mieterinnen und Mieter könnten auch ohne Formularpflicht nach Abschluss der Vertrages die Bekanntgabe des Mietzinses des vorangegangen Mietverhältnisses verlangen, hiess es.
Für Rechte kontraproduktiv
Mehrere Bürgerliche warnten, die im Begehren geforderte Regulierung sei ein Eingriff auf die Vertrags- und Eigentumsfreiheit und bewirke nichts ausser einer zusätzlichen administrativen Hürde. Zudem führe sie zu einer Prozessflut. Die LDP sprach von einem «Papiertiger», den man einfach austricksen könne.
Die FDP warnte davor, Wohnbauförderung mit einer Formularpflicht auszubremsen; kleinen Anbietern mache solcher Mehraufwand Mühe. Genf sei wegen solcher Regulierungen heute eine Vermieterhölle. Zudem sei schon vorgeschrieben, im Basler Mietvertrag allfällige Mietzinsreserven auszuweisen, was den Erhöhungsspielraum begrenze.
Während SVP, LPD, FDP und CVP das Volksbegehren ablehnten, waren SP und Grünes Bündnis dafür. Für letztere kann eine Formularpflicht präventiv gegen missbräuchliche Mietzinserhöhungen wirken. Sie schaffe Transparenz und bringe Vermietern nur einen vertretbaren Mehraufwand. Zinsen würden primär bei Mieterwechseln erhöht, also sei da anzusetzen.
Für Linke wirksamer Schutz
Wer nach der Vormiete fragt, senke seine Chancen bei der mangels Angebot ohnehin schwierigen Wohnungssuche, mahnte die SP. «Kein anständiger Vermieter fürchtet Transparenz», hiess es von grüner Seite. Eine solche Regelung habe in Zürich, wo sie mit einem Urnengang von 2013 eingeführt wurde, wenig mehr Prozesse ausgelöst.
Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann verwies auf das Schweizer Obligationenrecht, das explizit eine Formularpflicht zulasse. Heute gelte in sieben Kantonen eine Formularpflicht; die Erfahrungen seien unter dem Strich positiv. Mieterhöhungen blieben weiterhin möglich, wenn sie nicht missbräuchlich sind. Gemäss Initiativtext müssten Vermieter das Formular zur bisherigen Miete dann neuen Mietern abgeben, wenn die Leerwohnungsquote 1,5 Prozent oder weniger beträgt. Ein SP-Grossrat hätte wegen der Wohnungsnot die Limite eigentlich lieber bei einem Prozent angesetzt.
Allfällige Erhöhungen der Wohnungsmiete wären auf dem Formular zu begründen. Der Mieterverband will damit massive Aufschläge des Mietzins bei Mieterwechseln bekämpfen.
Parlament will Gerichtsgebühren nicht deckeln
Der Grosse Rat hat am Mittwoch Hauchdünn zur Ablehnung empfohlen hat der Grosse Rat am Mittwoch hingegen eine zweite Initiative des Mieterverbandes. Die Initiative «Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren» will bei Mietstreitigkeiten am Zivil- und Appellationsgericht die Gebühren auf maximal 500 Franken begrenzen und Parteientschädigungen ausschliessen.
Der Grosse Rat empfahl das Begehren mit 45 gegen 44 Stimmen bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung. Damit setzte sich die Ratsrechte trotz mehr Abwesenden durch. Die Enthaltungen stammten von SP und Grünem Bündnis.
Die Gesetzesinitiative bringe neue Ungerechtigkeiten, mahnten bürgerliche Gegner. Sie befürchten auch eine Zunahme der Prozesse und warnten, «das eingespielte Basler System» nicht ohne Handlungsbedarf umzukrempeln. Die Mietschlichtungsstelle funktioniere gut. Die LDP verwies auf die Bundesgerichtspraxis, die klare Leitplanken setze.
Kostenrisiko
Die SP will hingegen den Weg ans Gericht auch Personen mit wenig finanziellen Ressourcen offen lassen: Beim heutigen System fielen selbst bei einem Klageerfolg oft vierstellige eigene Anwaltskosten an. In der vorberatenden Kommission - die sich gegen die Initiative ausgesprochen hatte - sei ein besserer Gegenvorschlag abgelehnt worden, darum die Ja-Empfehlung der SP.
Das Grüne Bündnis (GB) argumentierte ähnlich wie die SP, beantragte aber Rückweisung an die Regierung, damit diese einen Gegenvorschlag nachliefere. Ein GB-Grossrat und Mieterverbands-Co-Geschäftsführer nannte abschreckende Beispiele von Prozessen mit hohen Kostenfolgen für Mietende. Rückweisung wurde mit 74 gegen 14 Stimmen abgelehnt.
Die Regierung hatte das Begehren als unnötig abgelehnt. Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann räumte zwar ein, dass das Kostenrisiko für die eigenen Anwälte ein «falscher Anreiz» sei; dennoch sei das Volksbegehren abzulehnen. - Die Initiativen ist eine von dreien, die der Mieterverband im Herbst 2016 als Paket eingereicht hatte.
SDA/amu
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