Mehr Häftlinge als Gefängnisplätze
Die Zahl der Verurteilten hat seit 1999 um 35 Prozent zugenommen und im letzten Jahr einen neuen Rekord erreicht. Es sitzen mehr Menschen in Haft, als offiziell Plätze vorhanden sind.
Die Gefängnisse sind übervoll. Dies geht aus den Zahlen hervor, die das Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlicht hat. Demnach waren am Stichtag 4. September 2013 in der Schweiz 7072 Erwachsene in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten inhaftiert. Platz hätte es für nur 7048 Gefangene.
Besonders angespannt war die Lage in den Gefängnissen der lateinischen Schweiz. Dort weist das BfS einen Belegungsgrad von 115,5 Prozent aus.
Konkret bedeutet dies, dass in der Romandie und im Tessin für die insgesamt 2662 Gefangenen 357 Plätze fehlten. Seit Jahren wegen Platzmangels in den Schlagzeilen ist dabei das Gefängnis Champ-Dollon in Genf.
In der Nord- und Innerschweiz sind die Gefängnisse ebenfalls voll: Dort kamen auf 2377 Insassen 2381 Betten, vier waren noch frei. Entspannter erscheint in die Lage in der Ostschweiz: Dort wären noch Plätze frei in den Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten, die «nur» zu 86,1 Prozent belegt sind.
Mehr Urteile
Ein Grund für die Überbelegung ist, dass mehr Menschen zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, auch wenn seit Einführung der neuen Strafprozessordnung im Jahr 2007 die Hauptsanktion eine Geldstrafe ist.
Seit 1999 habe die Zahl der Verurteilten um 35 Prozent zugenommen, schreibt das Bundesamt für Statistik am Montag in seiner Mitteilung. Im vergangenen Jahr habe die Zahl mit 3667 Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug einen neuen Rekord erreicht.
Von den in der Schweiz 2013 inhaftierten Personen waren 51 Prozent Verurteilte im Straf- und Massnahmenvollzug. Weitere 30 Prozent befanden sich in der Untersuchungshaft.
Weniger Minderjährige in Haft
Bei den Minderjährigen dagegen nimmt die Zahl der Inhaftierten laufend ab: Gemäss BfS waren im letzten Jahr 575 Minderjährige. Dies seien 9 Prozent weniger als im Vorjahr und rund ein Viertel weniger im Vergleich zu 2011.
Grund sei, dass die Gerichte bei Jugendlichen weniger Freiheitsstrafen verhängen würden, sagte Blaise Péquignot, Sekretär des Strafvollzugskonkordats der sieben lateinischen Kantone, der Nachrichtenagentur sda. Freiheitsstrafen gälten nur noch als allerletztes Mittel bei Jugendlichen.
Eine lebenslange Verwahrung
In den Schweizer Justizvollzugsanstalten und Gefängnissen sassen gemäss BfS auch 141 Verwahrte ein. Seit Inkrafttreten des revidierten Strafgesetzbuches im Jahr 2007 gab es gemäss dem Bundesamt durchschnittlich vier Verurteilungen mit einer Verwahrung.
Im vergangenen Jahr wurde dabei eine lebenslange Verwahrung gemäss der 2008 umgesetzten Verwahrungsinitiative ausgesprochen, wie Daniel Laubscher vom Bundesamt für Statistik am Montag auf Anfrage sagte.
Die 2004 vom Volk angenommene Verwahrungsinitiative schreibt eine lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche und nicht therapierbare Täter vor. Diese kann nur überprüft werden, wenn eine neue Therapieform existiert.
Bei den anderen drei Verurteilten ordnete ein Gericht eine sogenannte ordentliche Verwahrung an. Im Gegensatz zur lebenslangen Verwahrung muss bei der ordentlichen Verwahrung ein Gericht jedes Jahr überprüfen, ob der Verwahrte noch gefährlich ist für die Öffentlichkeit und nicht entlassen werden kann.
SDA/kle
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