Mehr Biss gegen die Nachteile der Personenfreizügigkeit
Geben Unternehmen Aufträge weiter, sollen sie in Zukunft dafür haften, wenn die Subakkordanten Mindestlöhne und Arbeitszeiten nicht einhalten. Das hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats so entschieden.

Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit vor acht Jahren ist der Schweizer Arbeitsmarkt offen für Arbeitskräfte und Firmen aus dem EU-Raum. Flankierende Massnahmen sollen jedoch verhindern, dass Unternehmen die Personenfreizügigkeit dazu missbrauchen, um gesetzlich verankerte Mindestlöhne und Anstellungsbedingungen zu unterlaufen. Untersuchungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass genau dies in zunehmendem Mass passiert und dass die bisher geltenden Massnahmen gegen Lohndumping nicht ausreichen.