München, Amsterdam, LjubljanaHier hin reisen Basler Kantonsangestellte mit dem Flugzeug – statt mit dem Zug
Kantonsangestellte sollen für Dienstreisen unter 1000 Kilometern den ÖV nutzen. Ausnahmen sind möglich – und werden gemacht.

Die Nutzung des Flugzeugs ist für Dienstreisen eigentlich nur dann erlaubt, wenn das Reiseziel ausserhalb eines Radius von 1000 Kilometern ab Basel-Stadt liegt.
Symbolfoto: Silas Zindel
Die Basler Regierung hat Zahlen über ihr berufliches Flugverhalten und jenes der anderen Kantonsangestellten in den Jahren 2019 bis 2022 veröffentlicht.