
Die Schweiz gehört an und für sich nicht zu den Ländern, in denen sich die Menschen essenzielle Sorgen um die freie Presse machen müssen. Die Medienfreiheit, ein in der Bundesverfassung verankertes Grundrecht, gehört zu den Eckpfeilern der liberalen Denke und unserer direkten Demokratie. Ab und an kommt es jedoch vor, dass wir Journalisten sowie unsere Quellen von verschiedenen Organisationen, meistens staatlicher Natur, gegängelt werden. Dies zeigt die Geschichte um den ehemaligen Dorfpolizisten in Binningen, der von der Gemeinde freigestellt wurde, nachdem er mit der Presse gesprochen hatte, exemplarisch auf.
Missbräuchliche Kündigung in Binningen – Medien brauchen furchtlose Quellen
Das Urteil um den ehemaligen Gemeindepolizisten ist für alle Journalisten im Land von Bedeutung. Die Presse: ein kritischer Beobachter der Mächtigen – ein Kommentar.