Basel-Stadt verschärft MassnahmenMaskenpflicht für die Schüler,
3-G-Zertifikat für Pflegerinnen
Ab Mittwoch gelten in Basel-Stadt verschärfte Corona-Massnahmen in Schulen, Spitälern und Heimen.

Der Kanton Basel-Stadt reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Ab Mittwoch, 24. November, werden die Massnahmen an Basler Schulen, in Spitälern und Heimen verschärft:
An den Schulen kehrt die Maskenpflicht zurück. Sie gilt für Kinder ab der fünften Primarschulklasse sowie für Lehrerinnen und Lehrer, die nicht geimpft oder genesen sind. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind ebenfalls Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. «Diese Regeln gelten in sämtlichen Innenräumen der Schulhäuser und in den Tagesstrukturen», schreibt das Basler Erziehungsdepartement.
In den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen wird ab Mittwoch sowohl eine Maskenpflicht als auch eine Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher eingeführt. Letztere gilt nur für Personen ab 16 Jahren. Wer einen Test braucht, kann diesen je nach Angebot gleich an Ort und Stelle machen. Negativ Getestete dürfen das Altersheim oder das Spital anschliessend betreten – allerdings nur die Zimmer der Patienten oder Heimbewohner. «Weitere Aktivitäten wie der Besuch im Restaurant oder einer Veranstaltung sind damit nicht erlaubt.»
Für dringende Fälle wie Geburten, oder wenn jemand im Sterben liegt, können die Heime und Spitäler Ausnahmen machen.
Auch für die Mitarbeitenden in Spitälern und Heimen gelten ab Mittwoch Masken- und Zertifikatspflicht: Sie müssen sowohl eine Maske bei der Arbeit tragen wie auch nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Davon sind sämtliche Mitarbeitenden in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Institutionen der Behindertenhilfe sowie von der Spitex betroffen.
Wie die 3-G-Regelung in den betroffenen Institutionen umgesetzt wird, überlässt der Kanton den Betrieben. «Sie sind für deren Umsetzung sowie für die Kontrolle verantwortlich. Für nicht geimpfte oder genesene Personen soll eine regelmässige Testpflicht eingeführt werden», schreibt das Basler Gesundheitsdepartement.
Die verschärften Massnahmen gelten vorerst bis zum 21. Januar 2022. Die Basler Regierung will damit insbesondere die Menschen schützen, die «aufgrund ihres Alters oder aufgrund ihres Gesundheitszustands zu den besonders vulnerablen Personen gehören oder sich – wie unter 12-jährige Kinder – noch gar nicht impfen lassen dürfen».
Selber bezahlen müssen die Ungeimpften, die davon betroffen sind, ihre Tests aber nicht. Anne Tschudin, Sprecherin des Basler Gesundheitsdepartements, schreibt auf Anfrage: «Die Tests für die ungeimpften Besucherinnen und Besucher sowie für die ungeimpften Pflegerinnen und Pfleger bezahlt das BAG.» Seit dieser Woche kann sich das Gesundheitspersonal in Basel-Stadt ausserdem für Auffrischimpfungen anmelden, sofern die Zweitimpfung vor mindestens sechs Monaten erfolgt ist.
Sanktionen für Pflegende, die sich widersetzen
Auch im Kanton Baselland wurden vergangene Woche schärfere Massnahmen für Besucherinnen und Mitarbeiter in Spitälern und Heimen erlassen. Der Baselbieter Kantonsarzt sagte zu dieser Zeitung, dass Heimleitungen Sanktionen erlassen könnten, wenn sich ungeimpfte Mitarbeitende nicht an die Testpflicht halten sollten. «Wer gegen die Bestimmungen der Verordnung verstösst, kann gemäss Art. 83 Abs. 1 Bst. J des Epidemiengesetzes mit Busse bestraft werden», schreibt auch Tschudin.
Die Impfquote der Pflegefachpersonen in Alters- und Pflegeheimen liegt gemäss dem lokalen Berufsverband derzeit bei rund 70 bis 75 Prozent. Im Unispital seien etwas mehr als 80 Prozent des Pflegepersonals geimpft, sagte Sprecher Nicolas Drechsler am Freitag zu dieser Zeitung.
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