Martullo kritisiert Bundesanwaltschaft aufs Schärfste
Die Ems-Chemie hatte 2007 wegen Wirtschaftsspionage Anzeige eingereicht. Mit der Arbeit der Justiz ist Chefin Magdalena Martullo aber gar nicht zufrieden – und berief kurzfristig eine Medienkonferenz ein.
Die Ems Chemie geht mit der Bundesanwaltschaft hart ins Gericht. Ein Fall von Geschäftsgeheimnis-Verletzung sei wegen unnötiger Verschleppung, gravierenden Organisationsmängeln und einer falschen Einschätzung während der Untersuchung verjährt.
Sie sei entsetzt über die angetroffenen Zustände. Diese Mängel müssten an die Öffentlichkeit, sagte Ems-Chefin Magdalena Martullo- Blocher, deren Vater und Alt-Bundesrat Christoph Blocher schon einige Kämpfe mit der Bundesanwaltschaft ausgefochten hat.
Keine Retourkutsche
Sie glaube aber nicht, dass es eine Retourkutsche der Bundesanwaltschaft für Blochers sei, «da man solche Missstände nicht nur für die Ems Chemie erfinden kann», sagte Martullo-Blocher an einer Medienkonferenz in Zürich.
Die sich abzeichnende Straflosigkeit eines von vier Beschuldigten sei höchst unbefriedigend, hat doch der zuständige Bundesstrafrichter kürzlich in einem Fall erklärt, dass die Haupttatbestände bereits verjährt seien. Zuvor sei es über 5 Jahre gegangen bis zum Erlass der Strafbefehle durch die Bundesanwaltschaft.
Strafanzeige gegen Kadermitarbeiter
Die Ems Chemie hatte am 23. Januar 2007 Strafanzeige wegen Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen gegen einen Schweizer Metallunternehmer, zwei damalige und einen pensionierten Ems-Kadermitarbeiter eingereicht. Die angelasteten Taten gehen auf die Jahre 2000 bis 2006 zurück.
Der Metallunternehmer habe einen Beschuldigten seit seiner Jugendzeit gekannt und mit den Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen auf unlautere Weise ein Konkurrenzgeschäft mit Hochtemperatur-Polymeren zu Ems aufbauen wollen, sagte Martullo-Blocher.
Entwendet worden seien unter anderem Rezepturen, Produktionspläne, Forschungsberichte und Angaben zu Gewinnmargen. Glücklicherweise habe dank frühzeitiger Aufdeckung ein wesentlicher Schaden für Ems abgewendet werden können.
Akten nicht mehr gefunden
Die Untersuchung der Justiz habe aber viel zu lange gedauert, kritisierte Martullo-Blocher. So habe das nötige Gutachten des Eidgenössischen Untersuchungsrichters acht Monate auf sich warten lassen und bei der Übergabe der Fälle an die Bundesanwaltschaft seien Akten verloren gegangen.
17 Gesuche um Verfahrensbeschleunigung seien abgewiesen und die Problematik der Verjährung vom Untersuchungsrichter und von der Bundesanwaltschaft stets verneint worden.
Zudem seien die Rechte der Verteidigung bezüglich voller Akteneinsicht höher gewichtet worden, als der Anspruch auf Wahrung der Geschäftsgeheimnisse. Diese Praxis gefährde die Zukunft des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Schweiz, sagte Martullo- Blocher. Das Vertrauen in die Rechtssicherheit werde untergraben.
Bundesanwaltschaft gelobt Besserung
Laut Bundesanwaltschaft sollen die zwei anderen ehemaligen Ems- Mitarbeiter sowie der externe Hauptverdächtige in Kürze angeklagt werden.
In einer Stellungnahme erklärte die Bundesanwaltschaft, sie sei sich der Thematik der Verjährung im Allgemeinen und insbesondere in diesem Fall bewusst. Sie gehe davon aus, dass sich derartige Fälle nicht wiederholen werden, nachdem mit dem neuen Strafprozessrecht das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt in die Bundesanwaltschaft integriert wurde.
Ausserdem wolle der seit Anfang Jahr amtierende Bundesanwalt Michael Lauber mit dem neu eingeführten Verfahrenscontrolling durch seine beiden Stellvertreter Qualität und Effizienz steigern. Dieser Fall zeige aber auch auf, dass die Verjährungsfristen bei Wirtschaftsspionage knapp bemessen seien, handle es sich doch in der Regel um komplexe Konstellationen mit Auslandsbezug.
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