Manor: Heimatschutz gibt auf
Das Gebäude an der Bahnhofstrasse muss kein Warenhaus bleiben und kann zu Büros umgebaut werden. Der Zürcher Heimatschutz akzeptiert den Entscheid des Verwaltungsgerichts.

Der Entscheid, die Beschwerde nicht weiter an das Bundesgericht zu ziehen, habe der Vorstand am Mittwochabend einstimmig gefällt, heisst es beim Zürcher Heimatschutz. Gemäss dessen Mitteilung wird Denkmalschutz unbezahlbar.
Das Verwaltungsgericht war mit seinem Mitte August veröffentlichten Urteil dem Baurekursgericht gefolgt. Genau wie das Baurekursgericht befand es, dass die Nutzung als Warenhaus nicht unter Schutz gestellt werden kann, da dazu die gesetzliche Grundlage fehlt.
Boutiquen und Büros
Die Eigentümerin der Liegenschaft, der Versicherungskonzern Swiss Life, will das traditionsreiche Gebäude umbauen und umnutzen: Die Verkaufsflächen vom ersten Unter- bis ins erste Obergeschoss sollen künftig von Boutiquen genutzt werden, die darüber liegenden Geschosse als private Büroräume. Das wäre das Ende für das Warenhaus an der Bahnhofstrasse, das seit 1984 von Manor betrieben wird.
Der Mietvertrag für Manor lief Ende Januar 2014 aus, er enthält jedoch eine Option auf Verlängerung bis 2019. Über eine allfällige Verlängerung muss das Mietgericht entscheiden. Noch hängig ist zudem der Rechtsstreit zwischen Manor und Swiss Life um die Konditionen des Mietvertrages. Der Fall ist derzeit am Handelsgericht hängig.
Warenhausmieterin Manor macht im seit mehreren Jahren laufenden Verfahren geltend, dass sie mit überhöhten Mietzinsforderungen zum Auszug gedrängt werde. Swiss Life wies darauf hin, dass sie Liegenschaften als Kapitalanlage im Interesse der Versicherten betreibe.
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