
Swiss Athletics hat sich den Entscheid nicht leicht gemacht, doch die Verfehlungen von Sprinter Pascal Mancini liessen nur ein Urteil zu: Eröffnung eines Disziplinarverfahrens, provisorischer Lizenzentzug und damit Ausschluss von der EM, die am Montag in Berlin beginnt. Der Athlet hat die Möglichkeit zu rekurrieren, der Lizenzentzug betrifft 2018, für die Zukunft müsste die Lage neu beurteilt werden.
Die Massnahme kann Mancini nicht aus heiterem Himmel getroffen haben. Der Verband hat den Freiburger wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass er es nicht duldet und es nicht tragbar ist, wenn er seine rechtsradikale Gesinnung als Leichtathlet kundtut. So, wie er das an den Meisterschaften 2014 und im selben Jahr an der Heim-EM mit dem Quenelle-Gruss tat, einer Abwandlung des Hitler-Grusses. So, wie er es danach mit dem Posten von Bildern und Videos von Neonazi-Bands tat. In der Folge musste Mancini eine Vereinbarung unterzeichnen, die über den üblichen Verhaltenskodex hinausgeht. An diese hat er sich nicht gehalten, auf seiner Athleten-Fansite auf Facebook sind im letzten halben Jahr wieder Zitate rechtsextremistischen Inhalts aufgetaucht.
Konzentration des Teams sollte nicht gestört werden
Mancini ist und war über Jahre hinweg uneinsichtig, und deshalb ist der Entscheid des Verbandes richtig. Sportliche Kriterien tun in diesem Fall nichts mehr zur Sache. Erst untersagte Swiss Athletics ihm nur den Start in der EM-Staffel, um Konzentration und Harmonie für den Team-Wettkampf zu gewährleisten.
Für den Schweizer Rekordsprinter Alex Wilson, dunkelhäutig, war Mancini bisher ein Konkurrent über 100 m, aber auch ein Mitkämpfer in der Staffel. Dass der 29-Jährige nun ganz ausgeschlossen wurde, bedeutet vielleicht eine kleine Leistungseinbusse in dieser Disziplin, die aber in keinem Verhältnis zur Schwere des Falles steht und absolut verkraftbar ist.
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Mancini ist uneinsichtig und untragbar
Die mögliche Leistungseinbusse des EM-Sprintteams steht in keinem Verhältnis zur Schwere des Falles und ist absolut verkraftbar.