Luzern soll KKL unter die Arme greifen
Undichtes Dach und ein Garantieverfahren, das sich hinzieht. Das Luzerner Kulturzentrum KKL bereitet Trägerstiftung und Stadt seit Jahren Sorgen. Der Kanton will nun mit einer Millionenbürgschaft helfen.

Der Unterhalt des Dachs des KKL Luzern ist so teuer, dass die Trägerschaft in Schwierigkeiten geraten könnte. Der Kanton Luzern will deshalb mit einer Bürgschaft von maximal 9 Millionen Franken helfen, dass ein allfälliger Liquiditätsengpass überbrückt werden kann.
Das KKL Luzern war 2000 eröffnet worden. Das 112 Meter lange und 107 Meter breite Dach sollte eine Lebensdauer von 80 Jahren haben. 2010 wurde aber bemerkt, dass das Vordach, das 35 Meter ins Freie ragt, nicht dicht genug gebaut war und dringend saniert werden musste. 2013 kam aus, dass auch das Warmdach Schäden hat.
Das KKL geht davon aus, dass die Korrekturen am Dach Garantiearbeiten sind. Allerdings sind die Vergleichsverhandlungen mit der Totalunternehmerin gescheitert. Es läuft nun ein gerichtliches Schiedsverfahren.
Längere Ungewissheit
Dieses Verfahren dürfte sich noch über mehrere Jahre hinziehen, schreibt der Luzerner Regierungsrat in seiner am Montag publizierten Botschaft an das Parlament. Der Ausgang sei völlig offen.
Weil mit den Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten nicht gewartet werden kann, könnte die Trägerstiftung KKL Luzern in Schwierigkeiten geraten. Die Stiftung hatte zwar die bisherigen Arbeiten aus der eigenen Liquidität finanzieren können. Mittelfristig gehe die Rechnung aber nicht mehr auf, hatte sie 2013 bekannt gegeben.
Damit die Trägerstiftung einen allfälligen Liquiditätsengpass überbrücken und am Kapitalmarkt einen Kredit aufnehmen kann, sollen die Stadt und der Kanton als Bürgen auftreten. Der Kanton ist bereit, eine Bürgschaft von maximal 9 Millionen Franken und die Stadt von maximal 4,5 Millionen Franken zu gewähren.
Für den Kanton entstehe durch die Bürgschaft das Risiko, im ungünstigsten Fall Zahlungen von maximal 9 Millionen Franken leisten zu müssen, schreibt der Regierungsrat. Die Gewährung der Bürgschaft löse aber keine unmittelbaren Finanzströme aus.
«Risiko kalkulierbar»
Das Finanzdepartement will die Bürgschaft überwachen und jährlich eine Risikoabschätzung übernehmen. Falls nötig, würden Rückstellungen vorgenommen, schreibt der Regierungsrat. Das Risiko sei somit für den Kanton kalkulierbar, umso mehr, als der Kanton im Stiftungsrat des KKL vertreten sei.
Die Gewährung der Bürgschaft ist an gewisse Bedingungen geknüpft und ist bis auf Ende 2034 beschränkt. Der Kantonsrat muss die Bürgschaft mit einem Dekret genehmigen. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum.
SDA/kpn
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