Lucies Mörder soll verwahrt werden
Der 28-jährige geständige Täter soll lebenslänglich hinter Gitter. Dies beantragt die Staatsanwaltschaft. Der Mörder hat angeblich darauf gehofft.
Im Tötungsdelikt Lucie soll der geständige 28-jährige Täter wegen Mordes zur Maximalstrafe verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft Baden AG hat für den Schweizer eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit nachfolgender Verwahrung bis ans Lebensende gefordert. Lucie war im März 2009 getötet worden.
Mit der Schlusseinvernahme und der Erstattung von zwei psychiatrischen Gutachten über den Schweizer sei die Strafuntersuchung abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft Baden am Freitag mit. Sie erhob Anklage wegen Mordes. Wenn die Richter den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgen, so bleibt der wegen eines Gewaltdelikts Vorbestrafte für immer hinter Gitter.
«Es ist die Maximalstrafe, mehr kann man nicht verlangen», sagte der leitende Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten. «Der Angeklagte ist grundsätzlich geständig.» Dieser befindet sich seit seiner Verhaftung im März 2009 im vorzeitigen Strafvollzug.
Sex war angeblich nicht das Motiv
Der Angeklagte gab gemäss Staatsanwaltschaft bei sämtlichen Einvernahmen den Strafverfolgungsbehörden an, das Tötungsdelikt begangen zu haben, um ins Gefängnis zu kommen. Sexuelle Motive bestreite er dagegen vollumfänglich, heisst es weiter. Damit bestätigte der Schweizer seine bereits nach der Verhaftung gegenüber der Polizei gemachten Aussagen.
Der Staatsanwalt wollte keine Aussagen zum Angeklagten machen. Er habe diesen einzig bei der Schlusseinvernahme gesehen. Die zwei psychiatrischen Gutachten seien umfangreich und je 100 Seiten lang.
Es gehe darin um die entscheidenden Fragen, die an der Hauptverhandlung zur Sprache kommen würden. Aufdenblatten wollte daher nichts zu den Inhalten der Gutachten sagen. Wann der Prozess vor Bezirksgericht Baden stattfindet, ist offen.
Mädchen in Wohnung gelockt
Bereits im Jahre 2004 war er wegen versuchter Tötung von einem Aargauer Bezirksgericht verurteilt und in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen worden. Im August 2008 war er nach vier Jahren unter Auflagen aus dem Massnahmenvollzug entlassen worden. Einen Tag vor dem Tötungsdelikt hätte er in einer Entzugsklinik vorstellig werden müssen. Weil er verspätet erschien, wurde ein neuer Termin vereinbart.
Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung zeigte «Schwachstellen» im Straf- und Massnahmenvollzug auf. Es habe jedoch keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe gegeben, hiess es.
Strafanzeige der Eltern des Opfers
Ein ausserkantonaler Staatsanwalt untersucht derzeit jedoch die Rolle der Behörden. Die Eltern des getöteten Mädchens hatten Anfang 2010 eine Strafanzeige eingereicht. Sie äusserten den Verdacht, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzugs Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod ihrer Tochter mitverantwortlich gewesen seien. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung.
Der ehemalige Präsident des Berner Obergerichtes, Ueli Hofer, leitet die Untersuchung. Hofer übernahm die Aufgabe im Februar, nachdem der anfänglich vom Aargauer Obergericht beauftragte Anwalt das Verfahren verschleppt hatte.
SDA/miw
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