Luchs muss Beute machen, Jäger darf
Der Kanton Baselland will in den folgenden Wintern eine Luchszählung vornehmen und 2016 die Jagdpachten neu festlegen. Der Hunger der Raubkatze macht die Pacht für Baselbieter Jäger künftig billiger.

Der Kanton Baselland wird im Winter 2015/2016 erneut eine Luchszählung vornehmen. Mit einem sogenannten Luchs-Monitoring wird den Raubkatzen während zwei Monaten mit Fotofallen aufgelauert. Aufgrund ihrer Fellzeichnung können die geknipsten Tiere identifiziert werden. Grund für die Übung: Einerseits werden alle drei Jahre die Luchsbestände entlang des Jurabogens erfasst. Zudem legt der Kanton 2016 die Jagdpachten in den Revieren neu fest. Überall dort, wo sich Luchse aufhalten, soll der Preis für die Pacht nach unten korrigiert werden. Denn der Luchs bevorzugt als Beute, was auch der Jäger am liebsten aufs Korn nimmt: Rehwild.