Londoner Gericht bestätigt Strafe gegen ehemalige UBS-Händler
London Ein britisches Gericht hat die Strafen der britischen Börsenaufsicht FSA gegen zwei frühere Händler der Grossbank UBS bestätigt.
Die beiden hatten nicht genehmigte Geschäfte in Milliardenhöhe getätigt. Die FSA hatte über den ehemaligen Leiter einer Handelsabteilung eine Strafe von 1,25 Millionen Pfund verhängt. Seine ehemalige Mitarbeiterin wurde mit einer Busse über 75'000 Pfund belegt. Beide dürfen nicht mehr im Bereich der regulierten Finanzdienstleistungen arbeiten. Der ehemalige Abteilungsleiter habe zwischen 2006 und 2008 ungenehmigte Geschäfte im Wert von mehreren Milliarden Pfund getätigt, Gelder zwischen Kundenkonten hin- und hergeschoben und seine Mitarbeiterin neben anderen angewiesen, ihm zu helfen, so die FSA. Unter anderem habe er einem indischen Kunden dabei geholfen, unter Umgehung indischer Gesetze und der internen Regeln der UBS 250 Millionen Dollar in einen Fonds auf Mauritius zu investieren. Die UBS hatte an betroffene Kunden bereits umgerechnet 39 Millionen Fr. Entschädigung bezahlt. Die UBS war in jüngster Zeit mehrmals wegen nicht genehmigter Handelsgeschäften von Angestellten in die Schlagzeilen geraten. Im September war bekannt geworden, dass ein UBS-Händler in London einen Verlust von über 2 Milliarden Fr. verursacht hatte.
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