Bilanz zu Arbeitsbedingungen 2020Lohnverstösse auf Niveau des Vorjahres – Schwarzarbeit nahm ab
Das Staatssekretariats für Wirtschaft hat die Bilanz der Kontrollen der Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Corona beeinflusste auch die Kontrolleure.

Die Covid-19-Pandemie hat im vergangenen Jahr auch die Überprüfung der Einhaltung von Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit erschwert. Die Vollzugsstellen konnten weniger Kontrollen durchführen.
Die Lohnverstösse blieben gegenüber dem Vorjahr auf gleichem Niveau, Schwarzarbeit wurde weniger aufgedeckt, das geht aus den am Mittwoch publizierten Berichten des Staatssekretariats für Wirtschaft zu den flankierenden Massnahmen und zu Schwarzarbeit hervor. Die gemeldeten Verstösse gegen Gesamtarbeitsverträge (GAV) im Entsendebereich betrugen demnach 2020 auf nationaler Ebene wie schon im Vorjahr 21 Prozent. Die wichtigsten Punkte in der Übersicht.
Lohnverstösse
In Branchen ohne GAV und ohne Normalarbeitsverträge stellte die Kontrollbehörde leichte Abnahme der Lohnunterbietungen von 15 auf 13 Prozent fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern hingegen einen leichten Anstieg von 10 auf 12 Prozent fest.
Bei den «selbständigen Dienstleistungserbringern» wird über alle Branchen hinweg bei 8 Prozent der 4’862 Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet. Das entspricht 389 Fällen (2019: 8 Prozent von 5'993 Kontrollen).
All diese Zahlen sind jedoch laut Staatssekretariats für Wirtschafteco «nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt» und müssen mit Vorsicht interpretiert werden. Denn kontrolliert wird vor allem in jenen Branchen, die für Lohn- und Sozialdumping anfällig sind.
Schwarzarbeit
Kontrolliert wurden 10’345 Betriebe sowie 29'405 Personen, 15 Prozent beziehungsweise 16 Prozent weniger als im Vorjahr.
Kontrolliert wurden schwerpunktmässig Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gastgewerbe sowie im Handel.
Die Kontrollorgane wiesen 10’716 Verdachtsmomente und 3’316 Rückmeldungen der Spezialbehörden (z.B. AHV-Ausgleichskasse) über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen aus.
Dies bedeutet eine Abnahme von 15 Prozent bzw. 1,2 Prozent im Vergleich zu 2019.
Zu berücksichtigen sei, dass die Verdachtsmomente auf Abklärungen der Kontrollorgane vor der Weiterleitung der Fälle an die Spezialbehörden beruhen und daher für sich allein keine Schlüsse über die Entwicklung der Schwarzarbeit zulassen, schreibt das Seco.
Wie bereits im Vorjahr stieg die Nutzung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens: 2020 nutzten 15 Prozent mehr Arbeitgebende die Möglichkeit, die Löhne ihrer Mitarbeitenden über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abzurechnen (93’482 Arbeitgebende).
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