Lohndiskriminierung ist nicht nachweisbar
Die Zahlen zum Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern berücksichtigen nicht alle Faktoren.

Die Hauptforderung des von den Gewerkschaften organisierten Frauenstreiks vom nächsten Freitag ist «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Dies fordert die Bundesverfassung seit 1981. Gemäss den Organisatoren ist dies aber bis heute noch nicht erfüllt. Sie berufen sich dabei auf die offizielle Statistik des Bundes. Die Lohnstrukturerhebung ist die grösste Datenbank für Arbeit und Löhne in der Schweiz. Die letzte Erhebung der Daten aus dem Jahr 2016 enthält 1,7 Millionen Arbeitsverhältnisse von 37'000 Unternehmen.