EU-Parlament beschliesst MobilitätspaketLKW-Fahrer dürfen in der EU am Wochenende nach Hause
Das EU-Parlament will Lastwagenfahrern bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. Die Schweiz muss sich überlegen, ob sie nachziehen will.

Bessere Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer, gleich lange Spiesse für Transportunternehmen: Das EU-Parlament hat das EU-Mobilitätspaket gutgeheissen. Sind die neuen EU-Regeln dereinst in Kraft, muss die Schweiz überlegen, ob sie mitziehen will.
Zwar hatten sich bei Vorgesprächen zu dieser Abstimmung im EU-Parlament in Brüssel mehrere Abgeordneten des zuständigen Transportausschusses überzeugt gegeben, dass das Paket angenommen werde. Doch kurz vor der Abstimmung kamen bei einigen dann doch Zweifel auf.
Erleichterung machte sich daher am Donnerstag beim Bekanntwerden der Abstimmungsresultate vom Mittwochabend bei den Befürwortern breit. «Wir haben nach langen und schwierigen Verhandlungen einen guten Kompromiss gefunden», schreibt der sozialdemokratische EU-Abgeordnete Ismail Ertug.
Auch der konservative EU-Abgeordnete Jens Gieseke lobt den «ausgewogenen Kompromiss». «Nun kommt es auf eine praxisnahe Ausgestaltung an.»
Lange Kompromissverhandlungen
Laut dem konservativen EU-Abgeordneten Markus Ferber fördert das Mobilitätspaket «einen fairen internationalen Wettbewerb, sichere Strassen und gute Arbeitsbedingungen» für LKW-Fahrer. Missstände wie übermüdete Fahrer, manipulierbare Kontrollgeräte und Briefkastenfirmen im Osten könnten jetzt effektiv bekämpft werden, heisst es weiter.
EU-Verkehrskommissarin Adina Valean, deren Behörde das Paket lanciert hatte, lobte im Kurzbotschaftendienst Twitter die bedeutenden «sozialen Verbesserungen».
Die Unterhändler von EU-Parlament und EU-Staaten hatten sich im Dezember 2019 nach zweieinhalb Jahren harten Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Die EU-Staaten hatten diesem bereits im April zugestimmt.
Keine juristische Pflicht
Das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU sieht keine juristische Verpflichtung seitens der Schweiz vor, neue oder revidierte EU-Regelungen in diesem Bereich zu übernehmen.
Doch kann eine Anpassung der Schweizer Gesetzgebung an jene der EU Sinn machen, damit das Abkommen weiterhin gut funktioniert. Die Schweiz hatte gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) dank ihrer Beteiligung an der «l'Alliance du routier» indirekt gar an den Diskussionen zu diesem Gesetzespaket und somit auch am «Entscheidungsfindungsprozess» teilgenommen.
Schlussendlich wird sich aber der Bundesrat sich dazu äussern müssen, inwiefern die Schweiz Teile des Mobilitätspakets übernehmen soll oder nicht.
Bündel an Massnahmen
Das Mobilitätspaket besteht aus einem ganzen Bündel von Massnahmen. So sollen LKW-Chauffeure bessere Arbeitsbedingungen erhalten – etwa mit einer obligatorischen Ruhephase am Ende einer Woche ausserhalb der Fahrerkabine und einem Rückkehrrecht nachhause alle drei oder vier Wochen. Dies soll verhindern, dass LKW-Fahrer monatelang quer durch Europa geschickt werden.
Laut dem Forschungsdienst des EU-Parlaments dürften EU-weit rund 3,6 Millionen LKW-Chauffeure von verbesserten Arbeitsbedingungen profitieren.
Auch sollen faire Bedingungen für Transportunternehmen EU-weit durchgesetzt werden – untere anderem wird gegen Briefkastenfirmen vorgegangen, die von niedrigeren Standards in gewissen EU-Ländern profitieren wollen.
Unterschiedliches Inkrafttreten
Mindestens alle acht Wochen sollen zudem die Lastwagen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren. Ausserdem soll auch bei der Kabotage – Inlandsfahrten von ausländischen Firmen durchgeführt – wird die Schraube angezogen.
Weiter wird geregelt, wer von den Lastwagen-Chauffeuren unter die Entsenderichtlinie fällt und damit von lokalen Löhnen, Zulagen und Ferienregelungen profitiert.
Ein Teil der Regeln tritt in Kraft, nachdem sie in den kommenden Wochen im Amtsblatt der EU publiziert wurden. Mehrere Rechtsakte – beispielsweise die Entsenderichtlinie – gelten 18 Monate nach Inkrafttreten. Die Vorschriften über die Ruhezeiten und die Rückkehr der LKW-Fahrer gelten 20 Tage nach Inkrafttreten des Rechtsakts.
oli/sda
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