Lektion über die Medienfreiheit
Milliardär Roman Abramowitsch wollte Passagen in Online-Artikeln der SonntagsZeitung löschen lassen. Das Gericht lehnte ab: Es sei keine «Zensurbehörde».

Vor drei Wochen berichtete die SonntagsZeitung über Umzugspläne von Multimilliardär Roman Abramowitsch in die Schweiz. Der russische Oligarch, einer der reichsten Männer der Welt, wollte sich in Verbier VS niederlassen, zog das entsprechende Gesuch aber wieder zurück.
Auf Antrag von Abramowitsch hatte das Zürcher Handelsgericht einstweilen verboten, über die Hintergründe zu berichten. Das reichte Abramowitsch nicht: Nachdem der gestutzte Artikel erschienen war, wollte er ganze Passagen daraus noch einmal zensieren lassen. In einer zweiten Eingabe ans Handelsgericht im Umfang von 27 Seiten verlangte er sogar, dass Aussagen der Migrationsbehörden des Wallis und vom Staatssekretariat für Migration, die das Gesuch Abramowitschs bestätigten, online wieder entfernt werden. Das Gericht solle der SonntagsZeitung «befehlen», die entsprechenden öffentlichen Aussagen der Behörden zu löschen.
Die richterliche Antwort an den Milliardär fällt harsch aus: Abramowitsch «verkennt», dass das Gericht im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen keine «Zensurbehörde» sei und einzelne Aussagen verbiete, steht in der Verfügung.
«Kläger muss sich mehr Fragen gefallen lassen»
Danach folgt eine Lektion in Sachen Pressefreiheit in der Schweiz. Das Bundesgericht habe festgehalten, «die Freiheit der Medien gehöre zu den zentralen Ausprägungen der freien Meinungsäusserung, sie habe die Funktion eines Bindeglieds zwischen Staat und Öffentlichkeit und diene auch der Kontrolle der Behörden». Das höchste Schweizer Gericht habe sich dabei auf die Meinungs- und Medienfreiheit berufen, wie sie in der Bundesverfassung verankert sei.
Betreffend des Steuersitzes des Oligarchen schreibt das Gericht: «Als Multimilliardär und eine der reichsten Personen der Welt muss sich der Kläger sodann in dieser Hinsicht mehr Fragen gefallen lassen als der Durchschnittsbürger.»
Kampf vor Gericht geht weiter
Schliesslich hält die Verfügung fest, Abramowitsch habe mit seiner Eingabe «unnötigen Zeitdruck verursacht». Das Begehren sei «zumindest teilweise als unnötig zu bewerten». Das Gericht brummt ihm mit dem Zwischenentscheid Gebühren von 5000 Franken auf. Dies ist laut Juristen ungewöhnlich, weil das Verfahren zwischen dem Oligarchen und der SonntagsZeitung noch läuft.
Noch ist nicht entschieden, ob künftig über die Hintergründe von Abramowitschs Aufenthaltsgesuch in der Schweiz berichtet werden darf. Die SonntagsZeitung wird vor Gericht dafür kämpfen, dass sie die Geschichte vollständig erzählen kann.
Die Kanalinsel Jersey nimmt ihn
Das Vorgehen von Abramowitsch stösst in der Schweiz vielerorts auf Ablehnung. In einer «Arena»-Sendung zum Thema Steuerflüchtlinge des SRF bezeichneten sowohl der rechte Verleger Markus Somm als auch SP-Ständerätin Anita Fetz es als «Sauerei», dass in die Berichterstattung der SonntagsZeitung eingegriffen wurde.
Derweil gibt es Anzeichen dafür, dass die Schweiz für den Chef des Fussballclubs Chelsea nicht mehr zuoberst auf der Wunschliste steht. Lokale Medien auf der britischen Kanalinsel Jersey berichten, Abramowitsch habe dort eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten – als «High-value resident». Weder die Behörden in Jersey noch Abramowitsch äussern sich zu dem Bericht.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch