Leicht behinderter Schüler zu Unrecht aus dem Gymi geworfen
Ein Gymnasium muss einen Schüler mit leichten Handicaps aufnehmen, obwohl er die Probezeit nicht bestanden hat. Das Verwaltungsgericht spricht von Diskriminierung.

Silvio (Name geändert) leidet seit dem Kleinkindalter an der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und ist deswegen in ärztlicher Behandlung – auch wegen einer minimalen Sprachstörung, feinmotorischer Schwierigkeiten und der Kinderkrankheit Morbus Perthes, die ihn grobmotorisch leicht einschränkt. Trotz all dieser Handicaps hat Silvio im Frühling 2012 die Aufnahmeprüfung ans Langzeitgymnasium bestanden.