Lehrling stiehlt Kokain aus Apotheke
Ein Lehrling einer Apotheke im Fricktal hat sich bei Morphin, Ritalin, Kokain und Viagra bedient. Doch was hat Kokain in einer Apotheke zu suchen?

Weil ein Lehrling aus einer Apotheke im Fricktal 2014 ein halbes Jahr lang Medikamente gestohlen hatte, stand seine Lehrmeisterin vor dem Bezirksgericht in Rheinfelden. Laut Anklageschrift, die der «Aargauer Zeitung» vorliegt, hatte der junge Mann unter anderem bei Morphin, Ritalin, Kokain und Viagra mit einem Gesamtwert von 11'000 Franken zugegriffen.
Beim Diebstahl sei der Täter raffiniert vorgegangen. Er bestellte Medikamente und löschte die Bestellung im Computer gleich wieder. Die Lieferungen nahm er persönlich entgegen, die Lieferscheine liess er gleich verschwinden. «Er hat alle getäuscht, wenn wir die Statistik beim Lieferanten nicht angefordert hätten, wäre es wohl nie ausgekommen,» sagte eine Angestellte der Apotheke vor Gericht aus. Fünf Gramm Kokain soll er aus dem Tresor der Apotheke gestohlen haben, ausserdem habe er sich bei Altmedikamenten bedient.
Kokain in Augentropfen
Unter den gestohlenen Medikamenten war Kokain, rund 15 Gramm davon. Doch wieso hat eine Apotheke Kokain? Für Lukas Korner, Präsident des Aargauischen Apothekerverbands, hat Kokain heutzutage in einer Apotheke nichts zu suchen. «Zahnärzte brauchten früher Kokain bei der Lokalanästhesie, auch in Augentropfen war es zu finden. Heute sehe ich keinen Grund, in einer Apotheke noch Kokain zu haben», erklärt Korner im Gespräch mit «Tele M1». Gemäss der Informations-Website Pharmawiki sind in der Schweiz derzeit keine Medikamente mit Kokain mehr im Handel. Sie sind jedoch nicht verboten und können auf ärztliches Rezept in einer Apotheke hergestellt werden. So schreibt eine Apothekerin in ihrem Blog, dass sie Kokain wegen seiner gefässverengenden Wirkung etwa zur Herstellung von Augentropfen genutzt habe.
Wegen Verdachts auf Verletzung der Sorgfaltspflichten hatte die Staatsanwaltschaft die Apothekerin per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 150'000 Franken sowie einer Busse von 7000 Franken verurteilt. Dagegen wehrte sich die Apothekerin. Sie habe den Lehrling weder selber eingestellt, noch betreut. Die verantwortliche Drogistin habe unbedingt einen Lehrling einstellen wollen. «Sie war zuständig für ihn, die Mitarbeiterbetreuung lag bei ihr.» Der Lehrling stand selber vor Gericht, das Urteil geht jedoch aus den Artikeln der «Aargauer Zeitung» nicht hervor.
Gerichtspräsidentin und Einzelrichterin Regula Lützelschwab sprach die Frau anschliessend frei. «Als gute Lehrmeisterin hat sie sich um den Lehrling gekümmert, es gab wohl Hinweise, aber keine Zeichen, dass bei ihr sämtliche Alarmglocken hätten schrillen müssen». Somit sei die Sorgfaltspflicht nicht verletzt worden.
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