Lebenslänglich für den Nachtclub-Brandstifter
Der Mann, der 2008 das Cabaret «Moulin Rouge» in Augst angezündet und den Tod von drei Frauen verursacht hat, ist heute zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er wurde des Mordes schuldig gesprochen.
«Die Strafe für eine solche Tat bei voller Schuldfähigkeit kann nur lebenslänglich sein», sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht sprach den Mann unter anderem des dreifachen Mordes und Mordversuchs und der qualifizierten Brandstiftung schuldig und folgte so der Anklage. Die Verteidigung hatte 16 Jahre wegen eventualvorsätzlicher Tötung beantragt.
Der Mann hatte am frühen Morgen des 15. November 2008 im Cabaret «Moulin Rouge» mit über zehn Litern Benzin Feuer gelegt. Drei Personen konnten aus dem ersten Stock gerettet werden, darunter die Inhaberin, mit der der Mann eine mehrjährige, gescheiterte Beziehung gehabt hatte. Für drei Tänzerinnen im zweiten Stock kam jede Hilfe zu spät.
Zuerst Feuer- dann TV geguckt
Der Beschuldigte, ein Türke aus der Region, habe gewusst, dass die Ex-Freundin sowie weitere Personen im Haus waren und sich erst zum Schlafen hingelegt hätten, sagte der Gerichtspräsident. Er habe indes das Feuer so gelegt, dass der einzige Fluchtweg über eine Treppe in einem Holzanbau abgeschnitten war.
Obwohl das Benzin sofort eine Explosion ausgelöst und der Mann Hilfeschreie der Eingeschlossenen gehört habe, habe er nichts für diese unternommen. Vielmehr habe er sich zu einem Cousin begeben, das Feuer von dort beobachtet, dann einen Film angeschaut und sich schlafen gelegt.
Vorsätzlich und skrupellos
Laut dem Präsidenten hatte der Mann nicht damit umgehen können, dass die Ex-Freundin ihn ablehnte. In der vierjährigen Beziehung habe es Streit, Gewalt, aber auch Provokationen der Frau gegeben. Sie hatte mit ihm gebrochen, Versuche, sie zurückzubekommen, waren erfolglos: «Das hat ihn fertig gemacht und zur Tat getrieben.» Er habe die Frau töten wollen und gewusst, dass auch Unbeteiligte ihr Leben verlieren könnten, sagte der Präsident. Auch wenn er den Tod der Opfer nicht als zwingende Folge gesehen habe, sei dies sein Ziel gewesen: Er habe nicht bloss eventualvorsätzlich gehandelt.
Zur Tat bewogen hätten den Mann Rache, Kränkung, Eifersucht und verletzter Stolz - egoistische Motive, die von besonderer Skrupellosigkeit zeugten. Das Gericht bewertete darum die Tat als Mord und nicht als Tötung. Wie ein Gutachter sah es zudem keine Einschränkung seiner Urteils- und Schuldfähigkeit. Die weiteren Anklagepunkte spielten für die Strafzumessung keine Rolle mehr: Verurteilt wurde der Mann auch wegen Betrugs und Nötigung, freigesprochen dagegen vom Vorwurf der Urkundenfälschung; eine Verfahrenseinstellung gab es bei den Anklagepunkten der Vergewaltigung und Sachbeschädigung.
Appellation möglich
Das Gericht verurteilte den Mann zudem zu einigen 100'000 Franken Genugtuung und Schadenersatz - auch wenn er dies nie werde zahlen können. Frühestens nach 15 Jahren hat er die Chance auf eine bedingte Entlassung; drei davon hat der seit der Tat Inhaftierte schon abgesessen. Eine Appellation scheint allerdings möglich, auch wenn sich die Verteidigung dazu noch nicht äussern wollte.
SDA/jg
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