Lawinenunglück: Lehrer bekennt sich schuldig
Im Prozess gegen drei Lehrer einer Meiringer Privatschule, die der fahrlässigen Tötung einer Schülerin beschuldigt werden, hat sich einer der drei für schuldig erklärt.
Der 52-jährige Lehrer sei zu einer bedingten Geldstrafe von maximal 30 Tagessätzen zu verurteilen, forderte der Verteidiger am Prozess in Interlaken BE. Es handelt sich um den Lehrer, welcher am 14. März 2006 im Skigebiet Hasliberg BE eine Gruppe von sechs Schülerinnen und Schüler der Meiringer Privatschule in einen 30 bis 40 Grad steilen Nordhang ausserhalb der markierten Pisten führte. Es herrschte erhebliche Lawinengefahr.
Dort löste die Gruppe eine Lawine aus, welche den Lehrer und zwei Schülerinnen verschüttete. Eine der Schülerinnen wurde rasch praktisch unverletzt geborgen, die zweite - eine 15-Jährige aus dem Kanton Aargau - starb noch am gleichen Tag im Spital. Der Lehrer wurde in kritischem Zustand ins Spital gebracht.
Zweiter Anwalt fordert Freispruch
Der Anwalt der beiden anderen Lehrer forderte Freisprüche für seine Klienten. In der Überweisungsverfügung wird ihnen vorgeworfen, sie hätten es zugelassen, dass trotz der erheblichen Lawinengefahr eine «Off-Piste-Gruppe» gebildet wurde.
Der Anwalt sagte sinngemäss, im Unterschied zu anderen Unfällen habe es in diesem Fall ein Sicherheitskonzept gegeben. Die Schule hatte ein solches erarbeitet. Hätte der Lehrer, der die Gruppe führte, es eingehalten, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Die Urteilseröffnung ist für 18 Uhr vorgesehen.
Fünf Sachverständige befragt
Fünf Sachverständige wurden im Verlauf des Prozesses vor einem Strafeinzelrichter als Zeugen befragt. Sie gingen darin einig, dass man auch bei erheblicher Lawinengefahr ausserhalb der Pisten Ski fahren darf. Die Frage sei nur wo genau. Es sei etwas anderes, ob man zwei Meter neben der Piste fahre oder weitab.
Ab 30 Grad Neigung seien Vorsichtsmassnahmen nötig, ab 35 Grad werde empfohlen, den Hang nicht zu befahren, sagte ein Experte.
SDA/cpm
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