Lauber wird oberster Personalchef
Das Personal sämtlicher Direktionen untersteht künftig dem kantonalen Personalamt und damit Finanzdirektor Anton Lauber. Nur die Gerichte bleiben selbstständig.

Im Kanton Baselland soll das Personalwesen zentralisiert werden. Die einzelnen Direktionen sollen keine eigenständige Personalpolitik mehr führen. Damit würde auch der letzte Teil des kantonalen Personalwesens, die sogenannte HR-Beratung - die Aufgabe, die zurzeit noch der direktionseigene Personalchef wahrnimmt -, dem kantonalen Personalamt und damit der Finanz- und Kirchendirektion (FKD) unterstellt. Unter diesen Umständen wäre dann Finanzdirektor Anton Lauber nicht mehr nur Herr über die kantonalen Finanzen, sondern zugleich auch höchster Personalverantwortlicher des Kantons. Eine Konzentration, die bei der Linken auf Widerstand stösst. Die Regierung hat jüngst die entsprechende Vorlage an den Landrat überwiesen.
Ziel der Zentralisierung, so schreibt die Regierung in den Erläuterungen zur Vorlage, ist die Sicherstellung «eines umfassenden und professionellen Personalmanagements». Insbesondere sollen damit die personellen Probleme der verschiedenen Direktionen gleich gehandhabt werden. So könnten etwa künftig Trennungsvereinbarungen nicht mehr – je nach Direktion – so oder anders gehandhabt werden. Dafür dürfte der Umstand garantieren, dass der HR-Verantwortliche oder HR-Businesspartner einer Direktion nicht mehr dem jeweiligen Direktionsvorsteher, sondern dem kantonalen Personalamt und damit der FKD untersteht. Die direkt betroffenen Behörden haben aber immerhin ein Mitentscheidungsrecht zu Themen wie Ein- und Austritt oder Mitarbeitergesprächen.
Gerichte ausgenommen
Eine Ausnahme bleibt jedoch bestehen. Die Gerichte bleiben von der Zentralisierung ausgenommen. Wie die Regierung in den Erläuterungen zur Vorlage schreibt, gehört die Führung des Gerichtspersonals aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte in den Kompetenzbereich der Justizverwaltung. Die HR-Beratung der Gerichte wird damit ausdrücklich von der Vorlage ausgenommen. Ein Entscheid, der nicht unumstritten ist und in der Vernehmlassung vor allem von der FDP kritisiert wurde. Freisinnige Exponenten sehen in einer Unterstellung auch des Gerichtspersonals unter das Personalamt keinen Widerspruch zur Unabhängigkeit der Justiz.
Die Vorlage geht zurück auf die Motion «Zusammenführen, was zusammengehört» der landrätlichen Personalkommission, die das Kantonsparlament im November 2016 deutlich mit 68 zu 8 Stimmen überwiesen hat. Inzwischen scheint die einst breite Zustimmung aber erheblich schmäler geworden zu sein. Vorbehaltlos hinter der Vorlage stehen nur noch die SVP und die CVP. EVP und Freisinnige melden Vorbehalte gegen den Nichteinbezug des Justizpersonals an. Die SP und die Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP) lehnen die Vorlage entschieden ab.
Dabei widersetzt sich die SP einer Zentralisierung der Kerngeschäfte des Personalwesens nicht. Sie steht aber einer zentralen Unterstellung sämtlicher HR-Beratungen kritisch gegenüber. Dadurch würden noch mehr Kompetenzen und Macht bei der FKD gebündelt. «Wir stellen damit nicht nur die zentrale Unterstellung infrage, sondern auch, ob deren Ansiedlung in der FKD zielführend ist», rügt die SP.
Die Angestelltenverbände befürchten ähnliche Probleme. Durch die Machtkonzentration bei der Finanzdirektion würde den bestehenden Sonderheiten der einzelnen Direktionen künftig noch weniger Beachtung geschenkt. Angemessene Einzelfalllösungen würden kaum mehr möglich sein.
Das bestreitet die Regierung und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Funktion «Anstellungsbehörde» bei den Direktionen verbleibe. Einzelfalllösungen würden weiterhin möglich sein, «allerdings werden diese besser koordiniert und somit besser aufeinander abgestimmt».
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