Langenthaler Muslime verzichten auf umstrittenes Minarett
Das geplante Minarett im bernischen Langenthal wird nicht gebaut. Die islamische Glaubensgemeinschaft sieht davon ab, gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Beschwerde zu erheben.

Es bleibt dabei: Auf dem islamischen Kulturzentrum in Langenthal wird kein Minarett gebaut. Die Glaubensgemeinschaft zieht einen Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter.
Die Gemeinschaft Xhamia e Langenthalit habe versprochen, das Minarett nicht zu bauen, wenn es den Langenthaler Bauvorschriften nicht entspreche und dies so von einer Justizbehörde festgehalten werde, schreibt der Anwalt der Gemeinschaft, Daniel Kettiger, in einer Mitteilung von heute.
Minarett als ungewöhnliche Dachform?
Das bernische Verwaltungsgericht hatte Anfang April festgehalten, das Minarett dürfe nicht gebaut werden, da es örtlichen Bauvorschriften widerspreche.
Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und gegebenenfalls die geplante Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu taxieren sind.
Symbolbau nicht zulässig
Die geplante Kuppel weise als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aus und sei deshalb erlaubt, kam das Gericht zum Schluss. Anders das Minarett. Dieses sei als reine Symbolbaute kein zulässiger Dachaufbau. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts hätte die Glaubensgemeinschaft am Bundesgericht Beschwerde erheben können.
Zur Frage, wie sich das vom Volk 2009 angenommene Minarettverbot auf das Projekt auswirkt, nahm das Verwaltungsgericht nicht Stellung. Dies erübrige sich, weil sich bereits aufgrund der örtlichen Bauvorschriften ergebe, dass das Minarett nicht bewilligungsfähig sei, heisst es im Urteil.
Die islamische Glaubensgemeinschaft zeigte sich seinerzeit vom Entscheid enttäuscht. Immerhin sei das Urteil aber kein Präjudiz für den Kanton Bern. Das Gericht habe nämlich nicht den Bau eines Minaretts an sich beurteilt, sondern beziehe sich auf örtliche Bauvorschriften und deren Einhaltung.
Seit Jahren ein Zankapfel
Die Glaubensgemeinschaft habe sich immer an die Rechtsvorschriften gehalten und Entscheide der Behörden akzeptiert, schreibt Kettiger in einer Mitteilung vom Freitag. Die Gemeinschaft bedauert aber, dass ihr Bauvorhaben «von militanten Schweizer Islamgegnern für politische Zwecke missbraucht wurde».
Der Bau des sechs Meter hohen Minarett-Turms auf dem islamischen Kulturzentrum erhitzte in der Tat die Langenthaler Gemüter seit Jahren. Immer wieder kam es zu Kundgebungen für oder gegen das Minarett - meist begleitet von einem grossen Polizeiaufgebot.
Selbst ein temporär installiertes Kunst-Minarett auf dem Langenthaler Kunsthaus brachte die Minarett-Gegner auf die Palme. Sie wollten ihrerseits ein Mahnmal errichten, was die Stadt aber ablehnte.
Genugtuung bei Gegnern
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts war für die Minarett-Gegner ein wichtiger Meilenstein. Dass die Gemeinschaft das Urteil akzeptiert, quittierte das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal am Freitag «mit einer gewissen Genugtuung».
Mit dem Gerichtsentscheid sei nicht bloss ein religiöses Türmchen verboten, sondern «ein Symbol weltweiter und vom Koran geforderter islamischer Vormachtstellung verhindert» worden.
SDA/rym
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