Landratspräsidentin betreibt ihr B & B illegal
Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion hat eine Verfügung gegen Daniela Gaugler erlassen. Die Landratspräsidentin muss ihre Gewerbeliegenschaft zurückbauen.

Gestern um 14.23 Uhr hat die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) eine der seltsamsten Mitteilungen verschickt, welche die Medien von ihr wohl je erhalten haben. In dem Communiqué, versandt vom Kommunikationschef Dieter Leutwyler, informiert die BUD, dass gegen Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) eine Verfügung erlassen worden sei. Konkret geht es um ihren Bed-and-Breakfast-Betrieb an der Kanalstrasse 17 in Lausen. Dort haben sich Dauermieter einquartiert, welche während Monaten und sogar Jahren in den Räumlichkeiten lebten. Die Liegenschaft befindet sich jedoch in der Gewerbezone, wo das Wohnen grundsätzlich untersagt und nur unter speziellen Bedingungen erlaubt ist. In dem Gaugler-Gebäude existieren zudem mehrere Wohnungen, eine davon belegt die Lausner Gemeinderätin Nicole Thüring (die BaZ berichtete).