Soforthilfe gefordertKulturschaffende kritisieren Regierung wegen Corona-Politik
Die Regierung habe es verschlafen, Abfederungsmassnahmen vorzubereiten und die Betroffenen miteinzubeziehen, bevor die Corona-Politik verschärft worden ist. Das wirft «Kulturstadt jetzt» der Exekutive vor.

Die von der Basler Regierung verordneten Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Infektionen lasteten voll und ganz auf den Schultern der wichtigen Nachtkultur. Das wirft «Kulturstadt jetzt» der Regierung in einer Medienmitteilung am Freitag vor. «Kulturstadt jetzt» ist ein politisch unabhängiges Gremium, das die Anliegen der Vereine Kultur & Gastronomie, Rock-Förderverein Basel, Jugendkulturfestival Basel, BScene Basel und S’isch im Fluss gleichberechtigt vertritt.
Das Bündnis fordert von Regierung und Verwaltung, dass sie Anfang der kommenden Woche geeignete Massnahmen zur Soforthilfe für die Nachtkultur präsentieren. Man stelle die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung nicht infrage, schreiben die «Kulturstadt jetzt»-Mitglieder Elias Schäfer und Jo Vergeat, aber
den Umgang von Regierung und Verwaltung mit den betroffenen Betrieben kritisiere man scharf: «Die jetzige Situation war absehbar.»
Lösungen bis nächste Woche, bitte
Regierung und Verwaltung hätten es bisher sträflich versäumt, während der Ruhephase im Sommer eine adäquate Planung und Kommunikation auf die Beine zu stellen und Unterstützungsmassnahmen für allfällige drastische Massnahmen vorzusehen. Die neuen Verschärfungen bedeuten für zahlreiche Bars, Clubs und Kulturveranstalter erneut de facto ein behördliches Verbot ihres Geschäftsmodells und ihrer wirtschaftlichen Betätigung. Diese Versäumnisse müssten nun umgehend nachgeholt werden. Man erwarte, dass die Regierung Anfang der nächsten Woche Lösungen liefere.
Kritik, wenn auch keine scharfe, lässt am Freitag auch der Gewerbeverband Basel-Stadt in einer Medienmitteilung zwischen den Zeilen durchblicken. Er fordere von den Behörden, dass sie die Wirksamkeit aller Massnahmen laufend überprüfen und bei sinkenden oder stabilen Fallzahlen die zusätzlichen Einschränkungen wieder rückgängig machen würden. Dasselbe gelte, wenn sich zusätzlich getroffene Massnahmen als offensichtlich unwirksam oder unverhältnismässig erweisen würden.

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