Künstliche Befruchtung: Mediziner fordern liberalere Gesetzgebung
Eine Gruppe von führenden Schweizer Medizinern fordert eine Lockerung der strengen Vorschriften bei der künstlichen Befruchtung. Der Fortpflanzungstourismus soll somit verhindert werden.

Untaugliche Einschränkungen und Verbote führten dazu, dass sich immer mehr Frauen ihren Kinderwunsch im Ausland erfüllten. Der unerfüllte Kinderwunsch habe in der Schweiz an Bedeutung gewonnen, sagte Bruno Imthurn, Leiter des Kinderwunschzentrums am Universitätsspital Zürich (USZ), am Dienstag vor den Medien in Zürich. Die Verschiebung des Kinderwunsches auf nach dem 30. Lebensjahr und die damit verbundene drastische Reduktion der weiblichen Fruchtbarkeit seien eine wesentliche Erklärung dafür.
Der Reproduktionsmediziner gehört einer Gruppe von 17 Experten der Reproduktionsmedizin, Andrologie, Neonatologie, Psychosomatik und Genetik an, die 21 Thesen für eine «Vision von assistierter Fortpflanzungsmedizin» (ART) erarbeitet hat. Die Gruppe will sich für eine liberalere Gesetzgebung für die Reproduktionsmedizin einsetzen und fordert eine rasche Gesetzesrevision.
Abstimmung in zwei Jahren
Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) zu revidieren. Über die notwendige Verfassungsänderung wird das Schweizer Volk voraussichtlich erst 2013 abstimmen können.
Laut Imthurn lassen sich heute in der Schweiz jährlich rund 6000 Frauen künstlich befruchten, und täglich würden etwa fünf Kinder geboren, die mit Hilfe der Reagenzglas-Befruchtung gezeugt wurden. Schätzungsweise 10 Prozent der Frauen liessen sich im Ausland behandeln.
Grund für den Fortpflanzungstourismus seien nicht geringere Erfolgsquoten der Schweizer Fertilitätszentren. Schuld daran sei das geltende FMedG, das gewisse Therapieformen nicht zulasse.
Gesetz führt zu Fortpflanzungstourismus
Das restriktive FMedG werde weder der raschen Entwicklung der ART noch den Bedürfnissen der betroffenen Paare gerecht, betonte Markus Bleichenbacher, Leiter Reproduktionsmedizin an der Frauenklinik des Kantonsspitals Luzern. So werde etwa die in der Schweiz verbotene Eispende in seriösen Zentren in den EU-Ländern seit Jahren angeboten.
Schweizer Paaren bleibe deshalb nichts anderes übrig, als sich ihren Kinderwunsch im Ausland zu erfüllen, sagte Peter Fehr, Leiter einer privaten Praxis für Reproduktionsmedizin in Schaffhausen. Dass die Samenspende erlaubt, die Eispende dagegen untersagt sei, werde von vielen als ungerecht empfunden.
Einfrieren von Embryonen verboten
Geht es nach den Reproduktionsmedizinern, soll es zudem künftig auch möglich sein, nur einen Embryo einzusetzen und die restlichen im Hinblick auf weitere Fortpflanzungsversuche einzufrieren. Das sei international ein gängiges und auch ein vernünftiges Verfahren, hiess es an der Medienkonferenz.
Laut Bleichenbacher schreibt das Gesetz vor, dass nur so viele befruchtete Eizellen zu Embryonen kultiviert werden dürfen, wie später effektiv in die Gebärmutter eingebracht werden. Das Einfrieren von Embryonen ist verboten.
Mehrlingsschwangerschaften verhindern
Aufgrund dieses Verbots der Embryoselektion sei es nicht möglich, die ersten Entwicklungstage abzuwarten und erst dann die Auswahl für die Übertragung in die Gebärmutter zu treffen, sagte der Luzern Reproduktionsmediziner.
In der Regel würden deshalb heute zwei Embryonen kultiviert und beide in die Gebärmutter eingepflanzt. Mit einer Embryoselektion könnten nicht nur höhere Erfolgsraten erzielt, sondern auch Mehrlingsschwangerschaften vermieden werden. Für die Reproduktionsmedizin heisse das Ziel: eine gesunde Mutter, ein gesundes Kind und ein stolzer Vater.
Als grosses Problem bezeichnete Conrad Engler, Sekretär des seit 10 Jahren bestehenden Vereins Kinderwunsch, die fehlende Kassenpflicht. Eine künstliche Befruchtung könne bis zu 30'000 Franken kosten und müsse von den betroffenen Paaren vollumfänglich getragen werden. Das könnten sich längst nicht alle leisten.
SDA/jak
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