Kritik an Senkung des BVG-Mindestzinssatzes
Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für die zweite Säule auf einen historischen Tiefpunkt herabgesetzt. SP und Gewerkschaften sind konsterniert, der Pensionskassenbranche geht dies noch nicht weit genug.

So wenig Zins gab es noch nie. Ab kommendem Jahr müssen die Pensionskassenguthaben der Versicherten bloss noch mit 1,5 Prozent verzinst werden. Was abstrakt tönt, hat fürs Alter handfeste Konsequenzen: Der Mindestzinssatz legt fest, wie viel Zinsen das Alterskapital in einem Jahr abwerfen muss.