Krankenkassen sollen Rauchstopp bezahlen
Drei Kommissionen befassen sich mit der Frage, ab wann Rauchen eine Krankheit ist, deren Behandlung die Krankenkasse zahlen soll. Die erste Kommission prescht mit Vorschlägen vor und setzt die Schwelle tief.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss definieren, wann Nikotinsucht eine Krankheit darstellt. Diese knifflige Aufgabe hat es vor zwei Jahren vom Bundesgericht erhalten. Das Gericht verlangte vom BAG Kriterien, ab wann Raucher eine Behandlung benötigen, die von der Krankenkasse bezahlt werden soll. Bis heute hat das BAG in dieser Sache keinen Beschluss gefasst. Nach wie vor werden keine Arzneimittel zur Raucherentwöhnung von den Krankenkassen in der Grundversicherung bezahlt. Dem BAG liegt allerdings ein Gesuch vor, das Präparat Champix in die Grundversicherung aufzunehmen. Champix ist ein rezeptpflichtiges Mittel der Firma Pfizer zur Raucherentwöhnung bei Erwachsenen. Für eine zwölfwöchige Behandlung ist mit Kosten von ungefähr 550 Franken zu rechnen.