Krankenkasse muss Pflege für behinderte Kinder zahlen
Nach dem Spitex-Entscheid der IV gibt es für Eltern von schwer behinderten Kindern Hoffnung: Laut Bundesgericht müssen die Kassen für die Invalidenversicherung einspringen. Das Urteil lässt Fragen offen.

Die IV überprüft zurzeit ihre Spitex-Zahlungen an Eltern mit schwer behinderten Kindern. Anlass ist ein Bundesgerichtsurteil vom Juli 2010. Zahlreiche Familien haben bereits Bescheid bekommen, dass Spitex-Leistungen von der IV gestrichen würden. Dies betrifft Eltern von Kindern mit Geburtsgebrechen. Für die ist grundsätzlich zwar die IV zuständig, sie muss aber laut Bundesgericht nur medizinische Pflegeleistungen durch qualifiziertes Personal bezahlen. Pflege, welche die Eltern ausführen können, übernimmt die IV nicht mehr.