Willkür beim GewässerschutzKrach am Ergolzufer
Den einen ist der Treppenbau in der Gewässerschutzzone erlaubt, den anderen verboten, weil der Kanton der Gemeinde Füllinsdorf in den Rücken gefallen ist. Geklärt werden kann die kafkaeske Situation bis heute nicht.

Ihrem Einwohner Daniel Schweizer hat die Gemeinde Füllinsdorf verboten, nur irgendeinen Stein in der Gewässerschutzzone an der Ergolz zu wenden: keine Erneuerung des Gartenhags, keine neuen Bepflanzungen. Währenddessen durfte der Nachbar seinen bestehenden Zaun nicht nur ersetzen, er baute auch seine Treppe komplett neu und verlängerte sie bis zum Uferweg. Grünes Licht hat in diesem Fall der Kanton gegeben und windet sich heute mit Erklärungen. Dies zum Ärger des ehemaligen Polizisten Schweizer, der Recht und Ordnung zu seinem Beruf gemacht hatte.