Konzessionen an die Fusionsskeptiker
Staatsverträge sind unterzeichnet – die Spitalgruppe heisst «Universitätsspital Nordwest».

Bereits am Dienstag haben die Regierungen beider Basel die Staatsverträge für eine gemeinsame Gesundheitsplanung und für die Spitalfusion unterzeichnet. Gestern nun luden sie die Medien zur Präsentation dieser komplexen Vorlage in den St.-Jakob-Park. Das Geschäft geht nun in die Parlamente. Wird es dort nicht versenkt, wird das Stimmvolk in Basel-Stadt und Baselland im Februar 2019 über die Vorlagen abstimmen können.
Bemerkenswert an den Staatsverträgen sind die Konzessionen, welche die Regierungen an die Skeptiker der Vorlage gemacht haben. Seit drei Jahren bereits wird geplant, in den letzten Wochen waren allfällige Änderungen jedoch Chefsache: Die Regierungen berieten über mögliche politische Zugeständnisse.
Am Grundkonzept, das den Patienten und Prämienzahler betrifft, hat sich jedoch kaum etwas geändert. Unter dem Strich werden 120 bis 150 Betten abgebaut. Stationäre Behandlungen und richtige Notfallstationen gibt es künftig nur noch in Liestal und Basel. Die Orthopädie und planbare ambulante Eingriffe werden auf dem Bruderholz konzentriert. Laufen behält das Schmerzzentrum und eine Permanence. Sprechstunden für Eingriffe werden jedoch überall angeboten.
Baselbiet zahlt 11 Millionen nach
Und bei der gemeinsamen Gesundheitsplanung sollen künftig gemeinsam die Spitallisten erstellt werden. Eine Fachkommission von Experten, welche nicht mit Basel verhängt sind, soll die Regierung beraten, welche Leistungsaufträge allenfalls erteilt oder entzogen werden. Die Regierung will damit die Kosten dämpfen, die Hochspezialisierte Medizin stärken (Fallzahlen zusammentragen) und mit dem Paradigmenwechsel auf ambulant dem medizinischen Fortschritt Rechnung tragen, günstigere ambulante Behandlungen fördern und Fehlanreize für unnötige stationäre Eingriffe abbauen.
Für Kontroversen sorgten primär die Beteiligungsverhältnisse, wonach Baselland rund 29 Prozent und Basel rund 71 Prozent der Aktien halten würde. Dazu kam ein Quorum, eine Art Sperrminorität der Baselbieter. In Basel fühlte man sich über den Tisch gezogen und Baselbieter Kritiker fühlten sich unter Wert dargestellt. Die Regierungen haben auf die Kritik reagiert und Anpassungen vorgenommen.
Sie orientieren sich neu an einer Bestimmung des Obligationenrechts: Bei wichtigen Entscheidungen müssen beide Kantone ihr Einverständnis geben, was jedoch nur möglich ist, wenn Baselland mindestens ein Drittel der Aktien hält. Das heisst, Baselland musst mindestens 33,4 Prozent der Aktien halten. Das bedeutet, dass das Baselbiet 22,8 Millionen Franken einschiessen müsste. Basel-Stadt anerkennt jedoch im Gegenzug, dass man weitere Werte des Kantonsspitals Baselland berücksichtigen sollte. Kurzum: Baselland zahlt einmalig 11,4 Millionen in die Spitalgruppe ein.
Eine weitere Anpassung betrifft die sogenannten Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), also Kosten, welche nicht durch die Spitaltarife abgegolten werden. Die Regierungen schaffen hier unter anderem die Möglichkeit, dass Wünsche des Laufentals nach mehr medizinischen Leistungen vom Landrat bewilligt werden können, ohne dass Basel-Stadt dafür mitzahlen müsste. Allfällige Defizite aus dem ambulanten Betrieb auf dem Bruderholz werden, so versichern die Regierungen, nicht durch GWL ausgeglichen.
GAV für alle Mitarbeiter
2020 soll die Spitalgruppe den Betrieb aufnehmen. Bis 2026 soll der Transformationsprozess beendet sein. Bis dann werden 400 Stellen wegfallen. Dies soll mit natürlichen Fluktuationen erreicht werden. Ferner werden die Unispitalmitarbeiter keine Einbussen bei den Renten haben. Alle Mitarbeiter werden in die Basler Pensionskasse transferiert. Ferner soll ein Gesamtarbeitsvertrag ausgehandelt werden.
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