Kommission: Ausschaffungsinitiative verstösst gegen zwingendes Völkerrecht
Die Volksinitiative der SVP verstösst nach Meinung der Kommission gegen Rassismus gegen zwingendes Völkerrecht. Auch der Gegenvorschlag sei nicht annehmbar.

Kommission gegen Rassismus (EKR) ist gegen die Ausschaffungsinitiative. Die EKR warnt davor, dass beim Vollzug dieser Initiative vermehrt Menschen aus rassistischen Motiven ungleich behandelt würden. Betroffen wären vor allem Menschen, denen die hiesige Bevölkerung mit Vorurteilen begegne und die aufgrund ihrer Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder ethnischen Herkunft diskriminiert würden.
Bei Annahme der Initiative würde in einem weiteren Rechtsbereich zwischen nicht-europäischen Staatsangehörigen und solchen aus EU/ EFTA-Ländern unterschieden, kritisiert die EKR am Donnerstag in einem Communiqué.
Gänzlich unannehmbar ist für die EKR die Volksinitiative der SVP. Sie verletze das Non-Refoulement-Prinzip und verstosse damit gegen zwingendes Völkerrecht. Am Grundsatz, dass niemand in einen Staat ausgeschafft werden dürfe, in dem ihm Folter oder eine andere Art unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung drohe, dürfe nicht gerüttelt werden.
Auch Gegenvorschlag abgelehnt
Zwar sei die Durchsetzung des Rechtsstaates wesentlich. Dies dürfe aber nicht auf Kosten der Grund- und Menschenrechte erfolgen. Die Kommission anerkennt in diesem Zusammenhang, dass der vom Parlament diskutierte Gegenvorschlag das Völkerrecht und das Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit besser beachtet. Dennoch lehnt die EKR auch den Gegenvorschlag ab. Bereits heute verfüge die Schweiz nämlich über die Mittel, in begründeten Einzelfällen kriminelle Ausländer auszuweisen.
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