Neue Rubrik: Das Immobilien-AbcKönnen ausländische Personen in Basel Wohneigentum kaufen?
Es steht nicht jeder ausländischen Person frei, in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben. Immobilienexperte Davy Hess klärt auf.

In der Schweiz wird der Erwerb von Wohneigentum im Gesetz «Lex Koller» geregelt, welches auf Bundesebene 1997 erlassen wurde.
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Unabhängig von der Nationalität ist der Einzug in die eigenen vier Wände ein grosser Traum vieler Menschen. Der schweizerische Gesetzgeber macht aufgrund des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») jedoch eine Unterscheidung zwischen einem schweizerischen und einem ausländischen Liegenschaftserwerber.