Knifflige Fragen in der Honoraraffäre
Der Zürcher Sonderstaatsanwalt sieht keinen Grund für eine sofortige Einstellung. Vielmehr stellen sich laut Hans Maurer einige Rechtsfragen, die es genau zu untersuchen gilt.
Einen Monat nach seiner Wahl durch den Regierungsrat äussert sich Sonderstaatsanwalt Hans Maurer erstmals zur Baselbieter Honoraraffäre. Und der 61-jährige Leiter der Abteilung Besondere Untersuchungen und Rechtshilfe in Zürich ist nach einer ersten Sichtung der Akten bereits zu einem Schluss gelangt: «Eine sogenannte Ab-Blatt-Einstellung liegt in diesem Fall nicht auf der Hand», erklärt Maurer gegenüber der BaZ.